Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

Zeitschriftenverleger gegen Änderungen im Urhebervertragsrecht

(Berlin) - Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat am 18. September in Berlin vor einer Änderung des Urhebervertragsrechts gewarnt. Dem Bundesjustizministerium liegen seit Ende Mai entsprechende Vorschläge von fünf Experten vor. Offenbar beabsichtigt Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin, die Ideen der Verfasser in einem Referentenentwurf zur Änderung des Urheberrechts aufzugreifen.

Die Autoren des Gesetzesentwurfs, vier Professoren und ein Richter, streben nach eigenem Bekunden eine Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern an. Zu diesem Zweck möchten sie für urheberrechtliche Verträge die Vertragsfreiheit einschränken. Verbände von Urhebern sollen zukünftig in der Lage sein, mit Hilfe sogenannter "Gesamtverträge" ihren jeweiligen Vertragspartnern Mindestbedingungen für ihre Arbeit aufzuzwingen. Zudem schlagen die Experten eine Stärkung der Verwertungsgesellschaften vor. Diese
sollen zusätzliche Rechte erhalten.

In einer gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) abgegebenen und heute im Internet (www.vdz.de - dort unter VDZ aktuell/ Recht) verbreiteten Stellungnahme kritisiert der VDZ den Vorschlag der Experten und lehnt ihn als insgesamt untauglich ab. Zur Begründung ihrer Forderungen hätten die Professoren auf völlig veraltete Studien von 1975 und 1986 zurückgegriffen. Die Experten versuchten, die Marktwirtschaft im Urheberrecht zu beseitigen. Ihre Vorschläge, so die Verlegerverbände, trieben Urheber in noch stärkere Abhängigkeit von den mächtigen Verwertungsgesellschaften. Letztere seien nichts anderes als staatlich erlaubte Monopole. Das Konzept der "Gesamtverträge" verstoße zudem gegen die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie. Schließlich sei das Konzept mit geltendem Kartellrecht kaum vereinbar.

"Wir fordern, dass zunächst umfassend die tatsächlichen heutigen Verhältnisse in der Medienwirtschaft analysiert werden, so wie es die Europäische Union beabsichtigt", erklärt VDZ-Fachbereichsleiter Dr. Arthur Waldenberger. "erst wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, kann man über Gesetzesänderungen nachdenken."

VDZ und BDZV warnen davor, für urheberrechtliche Verträge im nationalen Alleingang neue Regeln vorzusehen. Da die Medienwirtschaft grenzüberschreitend arbeite und dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sei, seien auf Deutschland beschränkte Gesetze kontraproduktiv und würden für einheimische Verlage zum Standortrisiko werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. Veronika Nickel Haus der Presse, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: 030/726298160 Telefax:: 030/726298112

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