Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Zeitungsverleger: Sondersitzung des Sozialpolitischen Ausschusses zur Tarifsituation

(Berlin) - Der Sozialpolitische Ausschuss des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat sich am 28. August in einer Sondersitzung in Düsseldorf mit der Situation nach dem vorläufigen Scheitern der Verhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen befasst. Dabei ging es auch um die Frage, ob angesichts der misslungenen Einigung eine Empfehlung zur einseitigen Erhöhung der Tarifgehälter ausgesprochen werden sollte. Um eine Wiederaufnahme der Verhandlungen nicht zu erschweren, wurde von diesem Schritt zunächst abgesehen.

Entscheidend für die Frage, ob es einen neuen Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen geben werde, sei, so der Vorsitzende des Ausschusses, Rüdiger Niemann, wie die weiteren Positionen der Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband und IG Medien zu den besonders umstrittenen Themen Altersteilzeit, Gehaltsstruktur und Behandlung der ostdeutschen Verlage aussähen. Wenn es hier keine Veränderung der bisherigen überwiegend dogmatischen Haltung hin zur Realität und Praxisnähe gebe, sei eine Einigung nicht erreichbar.

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Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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