Pressemitteilung | DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V.

ZGV fordert Berücksichtigung der Verbundgruppen im Small Business Act for Europe

(Köln) - „Wer das Umfeld der kleinen und mittleren Unternehmen verbessern will, muss den Handlungsraum der Verbundgruppen erweitern.“ Mit diesem Satz fasst der Präsident des ZGV, Wilfried Hollmann, seine Forderung zusammen.

In Fortführung der Lissabon-Strategie plant die Eu-Kommission in diesem Jahr die Erarbeitung des Small Business Act for Europe. Im Kern geht es darum, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern und ihre Chancen im europäischen Binnenmarkt nachhaltig zu verbessern. Die Kommission würdigt die Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen, denkt im Rahmen der better regulations über besondere Entlastungsmaßnahmen zugunsten des Mittelstandes, über Verbesserungen beim Zugang zum Kapitalmarkt, zu öffentlichen Aufträgen nach und möchte die Innovations- und Wirtschaftskraft der kleinen und mittleren Unternehmen in den Dienst des Ziels nach mehr Beschäftigung und Wirtschaftswachstum in Europa stellen.

Die Situation kleiner und mittlerer Unternehmen in Handel und Handwerk ist durch schärfsten Wettbewerb mit Großunternehmen gekennzeichnet. Nach Ansicht des ZGV haben diese Unternehmen nur eine Chance, ihre Existenz zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, wenn sie in Verbundgruppen kooperieren. Hierbei geht es wie in der Vergangenheit um den gemeinsamen Einkauf, aber heute verstärkt um besondere Dienstleistungen der Verbundgruppen und gemeinsames Auftreten auf der Vermarktungsseite. Ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Situation der kleinen und mittleren Unternehmen ist es daher, die erfolgreiche Arbeit der Verbundgruppen nicht nur anzuerkennen, sondern auch zur Zeit bestehende Hindernisse aufzuheben. Im Rahmen des Small Business Acts sollte die Kommission daher den Grundsatz festlegen, dass die Kooperationen von kleinen und mittleren Unternehmen in Anerkennung ihrer Leistungen für die Erhaltung der Existenz und der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen den ihnen gebührenden Freiraum erhalten. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Kartellrechts. Zwar ist grundsätzlich der gemeinsame Einkauf vom Kartellverbot freigestellt, Beschränkungen gibt es jedoch auf der Vermarktungsseite, insbesondere wenn es darum geht, gemeinsame Marketingaktionen durchzuführen.

Daneben müssen Mittel und Wege gesucht werden, die Rolle der Verbundgruppen bei der Insolvenzsicherung kleiner und mittlerer Unternehmen auf der europäischen Ebene anzuerkennen. Während deutsche Banken den „Verbundgruppenbonus“ beim Rating gewähren, fehlt die Kenntnis und Anerkennung in Europa. Im Rahmen der Verbesserung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln kann auf diese Weise die Verbundgruppen und deren Anerkennung eine entscheidende Hilfestellung liefern.

Der ZGV fordert die Kommission auf, im Rahmen des Small Business Act die Arbeit der Verbundgruppen entsprechend anzuerkennen und ihre Rahmenbedingungen zu verbessern.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V. (ZGV) Pressestelle Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900996-18, Telefax: (030) 5900996-17

(el)

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