Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Zinsen purzeln bei der Lebensversicherung / „Wahre“ Rendite des Verbrauchers ist noch viel geringer / Weiterer deutlicher Rückgang der Überschussbeteiligung wird erwartet

(Henstedt-Ulzburg) - Die jüngst Geldvernichtungsrunde der kapitalbildenden Versicherungen wurde von der Allianz heute eingeleitet, die Überschussbeteiligung bei Kapitalversicherungen von 6,8 Prozent zunächst auf 5,3 Prozent gesenkt. Doch das von den Verbraucher in die Lebensversicherung einbezahlte Geld wird keinesfalls mit 5,3 Prozent Rendite verzinst. Der „effektive Jahreszins“ liegt weit darunter. Garantiert sind ohnehin nur 3,25 Prozent, auch nur auf den Sparanteil, effektiv also weniger als 3 Prozent. Darüber hinaus ist alles nur unverbindlich „ohne Gewähr“. Weil die Ausschüttung von Überschüssen eine alleinig unternehmerische Entscheidung sei, die von den Verbrauchern nicht überprüft oder durchgesetzt werden könne, müssten Angaben über die Überschussbeteiligung bei der Verbraucherentscheidung sowieso außer Acht gelassen werden. Der Vergleich mit anderen Geldanlagen könne somit nur hinsichtlich des (auf den Sparanteil garantierten) Garantiezinses geführt werden. Für Viele Versicherte bedeutet die Kapitallebensversicherung sogar den Totalverlust des eingezahlten Geldes. Darauf weist Frank Braun, Geschäftsführer beim Bund der Versicherten (BdV) hin. Die weiteren Aussichten seien düster, so Braun, denn die Versicherer müssen noch hohe Verluste aus den Kapitalanlagen abschreiben – die Überschüsse werden weiter sinken.

„Nicht alles Geld, was vom Versicherten in die Kapitallebensversicherung einbezahlt wird, wird auch verzinst“, so Frank Braun vom BdV. Von der Gesamtprämie erreicht nur ein Anteil den eigentlichen „Spartopf“. Ein Großteil des Geldes der Verbraucher geht drauf für zum Teil horrende Kosten der Kapitallebensversicherer und für teilweise weit überteuerte Risikolebensversicherung (für den enthaltenen Todesfallschutz). Etwa 20 Prozent der Gesamtprämie erreichen den Spartopf nicht. Wenn also eine Verzinsung inclusive Überschussbeteiligung von 5,3 Prozent angegeben wird, erhält der Verbrauch in Wirklichkeit nur eine magere Rendite um die 4 Prozent. Mit der Reduzierung der Überschussbeteiligung reduziert sich die erwartete Auszahlung drastisch.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Ein Versicherungsnehmer zahlt über 30 Jahre jährlich 2.400 Euro in eine Kapitallebensversicherung ein. Der Sparanteil der Gesamtprämie beträgt etwa 80Prozent, das heißt 1.920 Euro pro Jahr. 20 Jahre sind seit Vertragsabschluss vergangen. Bei einer angenommenen Rendite von 6,8Prozent über die gesamte Vertragslaufzeit von 30 Jahren hätte der Versicherungsnehmer mit einer Ablaufleistung von 186.874 Eurorechnen können. Sinkt die Überschussbeteiligung für die letzten 10 Jahre nunmehr auf 5,3Prozent, reduziert sich damit die Ablaufleistung um 23.229 Euro auf nur noch 163.645 Euro(Reduzierung um über 12Prozent!).

„Manche Verbraucher verlieren ihr Geld komplett“, weiß Frank Braun. Wer in den ersten Jahren die Lebensversicherung kündigt, dem zahlen die Versicherer überhaupt nichts zurück, weil die Versicherer mehrere tausend Euro an Kosten verrechnen. Das ist nach Meinung des BdV bei Verträgen, die nach 1994 abgeschlossen wurden, zwar unzulässig und Versicherer haben Verbrauchern, die mit Hilfe des BdV hartnäckig ihr Recht gerichtlich durchsetzen, auch hohe Nachzahlungen ausbezahlt. Doch viele Verbraucher lassen sich noch mit einem viel zu geringen und häufig sogar völlig ohne Rückkaufswert von den dreisten Angeboten der Versicherungsunternehmen abspeisen. Das ist nach Ansicht des BdV besonders dreist, denn die Versicherungsnehmer werden auf diesen wirtschaftlich besonders schlimmen Nachteil der Kapitallebensversicherung weder vor Vertragsschluss noch in den Vertragsbedingungen ausreichend aufgeklärt. Deswegen rät der BdV den Verbrauchern auch, nicht nur wegen der mageren Rendite, sondern besonders wegen der Undurchsichtigkeit der Verträge, die Finger von kapitalbildenden Versicherungen zu lassen. Viel besser sei es, den Versicherungsschutz und die Geldanlage zu trennen. Nur wer wirklich eine Risiko-Lebensversicherung (ohne angehängten Sparvertrag) benötigt, weil er etwa Kinder gegen den eigenen Todesfall finanziell absichern will, benötigt eine Risikoversicherung. Diese kostet nur einen Bruchteil der Kapitalversicherung. Sparen sollten man mit Sparmodellen bei der Bank.

BdV-Mitgliedern steht der Bund der Versicherten mit Rat und Tat zur Seite, hilft auch bei der Entscheidung, wie man mit vorhandenen Lebensversicherungsverträgen umgehen sollte. „In vielen Einzelfällen ist der Totalverlust vermeidbar, wenn der Vertragsabschluss noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt, kommt man oft sogar völlig ohne Verlust wieder raus, so Braun. Der BdV stellt allen Verbrauchern im Internet unter www.bundderversicherten.de kostenlos die BdV-Broschüre „Schnell wieder raus aus ... Kapitalversicherungen“ zur Verfügung. Informationen können angefordert werden unter 04193-94222 oder per Mail unter info@bundderversicherten.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040 Telefax: 04193/94221

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