Pressemitteilung | Deutscher Familienverband e.V. (DFV)

Zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts fordert der DFV eine Reform des Wahlrechts und die Abschaffung des Wahlalters

(Berlin) - Heute jährt sich die Einführung des Frauenwahlrechts zum 100. Mal. Beim Deutschen Familienverband (DFV) ist die Freude verhalten. "Das Frauenwahlrecht ist eine wichtige demokratische Errungenschaft, aber auch nach 100 Jahren dürfen nicht alle Frauen wählen", so Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann.

Bis heute sind etwa 6,5 Millionen Mädchen und junge Frauen vom Wahlrecht ausgeschlossen, weil sie unter 18 Jahre alt sind. Diese fehlende politische Vertretung ist eine maßgebliche Schwachstelle unserer Demokratie. 18 Jahre lang haben junge Menschen kein Stimmrecht, obwohl sie durch die heute gefällten Entscheidungen am längsten betroffen sein werden. Auf diese Weise bleibt die Vertretung ihrer Interessen allein abhängig vom guten Willen. "Wenn Heranwachsende ausgeschlossen werden, fallen entscheidende Stimmen weg. Demokratie lebt aber von der Beteiligung aller, auch der Minderjährigen. Sie sind keine Bürgerinnen zweiter Klasse", sagt Heimann.

Der demografische Wandel verschärft das Problem der Generationengerechtigkeit zusätzlich. Wenn sich die Politik zunehmend an den Interessen einer immer älter werdenden Gesellschaft orientiert, geraten die Bedürfnisse von jungen Menschen ins Hintertreffen. Der DFV befürwortet die Änderung des Grundgesetzes (Art. 38 Abs. 2; Wahlaltersgrenze) sowie des Bundeswahlgesetzes, durch die das Wahlrecht solange treuhänderisch von den Eltern ausgeübt werden kann, bis das Kind die Wahlmündigkeit erreicht. "Wir müssen jetzt den Mut zu einer jungen Demokratie haben, in der alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen wählen können. Sofern sie die Wahlmündigkeit noch nicht erreicht haben, sind Eltern ihre natürlichen Vertreter", so Heimann. Am Geburtstag des Frauenwahlrechts heißt das: Kein starkes Frauenwahlrecht ohne Wahlrecht ab Geburt.

In der Kampagne "Wahlrecht ab Geburt. Nur wer wählt, zählt!"" engagiert sich der Deutsche Familienverband mit Renate Schmidt, Bundesfamilienministerin a.D., für eine Stärkung des Wahlrechts durch das Wahlrecht ab Geburt. Weitere Informationen unter: https://wahlrecht.jetzt/

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V. (DFV) Pressestelle Seelingstr. 58, 14059 Berlin Telefon: (030) 30882960, Fax: (030) 30882961

(df)

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