Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.
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Zur "Kinderlärm"-Initiative der CSU

(Berlin) - Die Politik scheint auf die kinderfeindlichen Urteile der Vergangenheit, in denen Kinder unverhohlen als "Lärmverursacher" bezeichnet werden, zu reagieren. Von der CSU kommt ein Vorstoß, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die es Nachbarn nicht ermöglichen sollen, gegen sog. "Kinderlärm" vorzugehen.

Die Problematik besteht darin, dass in diversen Urteilen und Verwaltungsvorschriften Kinder durch eine sog. analoge Anwendung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der "TA Lärm" mit Industrielärm verglichen und somit zu Störfaktoren erklärt werden.

Bereits seit Jahren fordert die Deutsche Kinderhilfe ausdrücklich eine einfache Ergänzung des "Bundesimmissionsschutzgesetzes" (BImSchG). Anlässlich einer leider folgenlosen Anhörung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages im März 2007 (http://www.kinderhilfe.de/projekte/lobbyarbeit/Stellungnahme_Kinderlaerm_Deutsche_Kinderhilfe.pdf und http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/kiko/index.html) hatte die Deutsche Kinderhilfe vorgetragen, dass nur ein Satz im Gesetz genügt um derart aberwitzige Urteile zu verhindern: "Kinder sind kein Lärm im Sinne des BImSchG." Dadurch wird die analoge Anwendung durch Verwaltungen und Gerichte verhindert. Bereits im Jahr 2005 hat das Land Hessen eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet und ist am Widerstand der anderen Länder und der Juristen aus dem Bundesumweltministerium grandios gescheitert.

Über eine Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Kitas in Wohngebieten nur ausnahmsweise zulässt, kann zudem die für Kommunen erforderliche Planungssicherheit geschaffen werden.

Ein weiterer Weg, den die Länder aufgrund der bestehenden Rechtslage gehen können, ist über landesrechtliche Verordnungen das BImSchG für bestimmte Bereiche für unanwendbar zu erklären. Bayern hat dies bereits vorbildlich im Jahr 1999 getan - jedoch nicht für "Kinderlärm", sondern für Lärm, der von Biergärten ausgeht. Wenn es Ministerpräsident Seehofer ernst meint, soll er für Bayern eine entsprechende Verordnung erarbeiten lassen. Diese könnte zeitnah umgesetzt werden und bundesweit ein Vorbild sein.

Ferner appelliert die Deutsche Kinderhilfe an Herrn Seehofer entweder gemeinsam mit den anderen Ministerpräsidenten eine Bundesratsinitiative zur Änderung des BImSchG und der BauNVO anzustoßen oder über den Koalitionsausschuss dieses Thema zeitnah in die Bundespolitik zu tragen. Die jüngsten kinderfeindlichen Urteile verdeutlichen, dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Vorstoß aus Bayern tatsächlich in Gesetzesform umgesetzt wird und nicht - wie die Ankündigung der bayerischen Justizministerin im bayerischen Wahlkampf 2008, mittels einer Bundesratsinitiative Sexualstraftaten zukünftig als Verbrechen und nicht mehr als bloße Vergehen zu bezeichnen - versickert. Diese Initiative ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Schließlich haben die Wahlen schon stattgefunden…

"Die seit Jahren bekannte und von der Politik sehenden Auges ungelöste Problematik des sog. "Kinderlärms" verdeutlicht wieder einmal, wie dringend Deutschland einen von der Politik unabhängigen Kinderbeauftragten wie den Datenschutzbeauftragten braucht. Gäbe es in vergleichbarer Weise Missstände beim Datenschutz, hätte dieser - das haben die Datenskandale der letzten Monate gezeigt - die Politik bereits zum Handeln gebracht", so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Pressestelle Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949

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