Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Zur längst überfälligen Entscheidung des hessischen Richterdienstgerichtes, den ehemaligen Präsidenten des VG Kassel seines Amtes wg. des Besitzes kinderpornographischer Dateien zu entheben: Deutsche Kinderhilfe fordert erneut eine Verschärfung der Strafen gegen Pädoverbrecher im Internet

(Berlin) - Das hessische Richterdienstgericht hat heute (8. August 2008) entschieden, den – wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien bereits suspendierten – 54-jährigen ehemaligen Präsidenten des VG Kassel vom Richterdienst zu entheben.

Zur Erinnerung: Auf dem PC des Richters wurden im Jahr 2006 über 1.000 Darstellungen von Kindern, die Opfer sexueller Gewalt wurden, gefunden. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit erging im Januar 2007 ein Strafbefehl gegen den Richter. Er wurde nur zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Eine „beamtenrechtliche und pensionsfreundliche“ Entscheidung, denn erst ab einer Verurteilung von einem Jahr Gefängnis ist der dem Beamtenstatus vergleichbare Richterstatus gefährdet und es entfallen die Pensionsansprüche. Seit 1 ½ Jahren warten wir auf die Entscheidung, ob der Mann weiter Richter sein darf.

Dass diese Entscheidung so spät fiel, fügt sich in die generell in Deutschland vorherrschende Rechtsauffassung ein: der Besitz von sog. „kinderpornographischen“ Bildern, in Wahrheit handelt es sich um Darstellungen von sexueller Gewalt gegen Kinder, auch Babies, wird als ein Kavaliersdelikt gesehen.

Ohne diejenigen, die die Bilder und Filme kostenpflichtig herunterladen, was dieses Geschäft zu einem Milliardengeschäft macht, würden die Kinder nicht gequält, missbraucht oder gar getötet. Die sog. „Voyeure“ sind die Täter hinter den Tätern und zudem in einer Vielzahl von Fällen auch später echte Täter, die sich hier in Deutschland an Kindern vergehen.

Der Gesetzgeber stellt derzeit das illegale Herunterladen von kommerziellen Filmen unter eine höhere Strafe, als das Herunterladen der pädokriminellen Dateien! Die Deutsche Kinderhilfe fordert seit langem eine drastische Anhebung des Strafmaßes von derzeit 2 auf mindestens 5 Jahre.

Die heutige (8. August 2008) Entscheidung verdeutlicht auf traurige Weise, dass in der deutschen Justiz die Bedeutung des Internets für den sexuellen Missbrauch von Kindern in keiner Weise erkannt wird. Gerade die im bürgerlichen Milieu lebenden Täter werden auch zukünftig ungehindert und ohne große Sorgen weiter ihre pädokriminellen Delikte verüben können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Pressestelle Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949

(el)

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