Zur Pressekonferenz des BKA: Dramatische Zunahme pädokrimineller Delikte im Internet / Der Gesetzgeber muss endlich reagieren
(Berlin) Heute (27. August 2008) hat das Bundeskriminalamt in Berlin das Ausmaß der pädokriminellen Aktivitäten im Internet vorgestellt. Der kontinuierliche Anstieg in den vergangenen Jahren bei der sog. Besitzverschaffung von Kinderpornographie erhöhte sich im letzten Jahr nochmals drastisch um 111 Prozent! Gleichzeitig legte das BKA zutreffend dar, dass es sich nicht um Kinderpornographie sondern um die Darstellung von Gewalttaten an immer jüngeren Kindern, auch Kleinstkindern, handelt.
Trotz dieser dramatischen Entwicklung und wiederholter Forderungen der Deutschen Kinderhilfe müssen Pädokriminelle, die das Herstellen derartiger Filme durch ihre Nachfrage erst ermöglichen und damit einen Milliardenmarkt schaffen, in Deutschland keine ernsthaften Konsequenzen fürchten. Bei einem Höchststrafmaß von zwei Jahren und einer Spruchpraxis der Gerichte, stets Geldstrafen oder allenfalls Bewährungsstrafen zu verhängen, fehlt es an der erforderlichen Abschreckung. Im derzeitigen Strafrechtssystem wird das Herunterladen kommerzieller Filme wegen der darin liegenden Urheberrechtsverletzung mit drei Jahren Haft bestraft, das Herunterladen pädokrimineller Dateien hingegen nur mit zwei Jahren. Selbst einfacher Diebstahl kann mit bis zu fünf Jahren geahndet werden. Der Bundesgesetzgeber ist aufgefordert, das Strafmaß auf mindestens fünf Jahre zu erhöhen. Die Täter sind keine harmlosen Voyeure, sondern Täter hinter den Tätern!
Es ist in der Justiz eine Tendenz zu erkennen, bei Sexualstraftaten gegen Kinder stets den Täter und seine Chance auf Resozialisierung im Auge zu haben. Dies belegen die jüngsten Urteile in Konstanz und Kaiserslautern, in denen pädokriminelle Wiederholungstäter lediglich Bewährungsstrafen erhielten. Auf die Besonderheiten von Pädokriminellen, von denen immer eine Wiederholungsgefahr ausgeht, ist unser Strafrechtssystem immer noch nicht ausgerichtet.
Es fehlt ferner an flächendeckenden Schwerpunktabteilungen und speziell geschulten Beamten, um der hohen Dunkelziffer entgegentreten zu können. Oberstaatsanwalt Vogt von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Halle spricht sogar davon, dass der Kampf gegen Pädokriminelle im Internet bereits verloren sei (Quelle: WELT ONLINE vom 13. August 2008). Dies dürfen Politik und Gesellschaft nicht akzeptieren.
Immer mehr Pädokriminelle suchen auch in Chats den direkten Kontakt zu Kindern, um dadurch an Opfer zu gelangen. Auch hier reichen weder die gesetzlichen Bestimmungen noch die Fahndungsmaßnahmen der Polizeibehörden aus, um effektiv Kinder zu schützen.
Immer mehr Kinder werden Opfer von Pädokriminellen in Deutschland, das Internet spielt dabei eine immer größere Rolle. Das sind die echten Datenschutzprobleme in Deutschland! Die Politik ist gefordert auf diese Herausforderung endlich die passenden Antworten zu geben, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe heute (27. August 2008) in Berlin.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Pressestelle
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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