Zur Umsetzung der "Umgebungslärm-Richtlinie"
(Berlin) - Die ADV hat in Newsletter 04/2004 ausführlich über die Zielsetzungen der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - kurz Umgebungslärm-Richtlinie - berichtet und erläutert, dass bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht verschiedene gesetzgeberische Optionen denkbar seien. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat im Juni 2004 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Verankerung der Maßnahmen im Bundes-Immissionsschutzgesetz vorsieht. Eine Aufnahme der fluglärmbezogenen Regelungen in das Bundesimmissionsschutzgesetz ist jedoch aus Sicht der ADV nicht der richtige Weg. Die ADV fordert in ihrer Stellungnahme, dass sich die Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie ausschließlich an deren originären Zielen orientiert.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2004 einen Beschluss zur Umsetzung der "Umgebungslärm-Richtlinie" gefasst, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Zur Begründung seiner Ablehnung verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 24.09.2004, der zufolge im weiteren Gesetzgebungsverfahren "eine konzeptionelle Neuausrichtung erforderlich" sei. Der Gesetzentwurf gehe über eine 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus und sei "rechtstechnisch äußerst kompliziert". Insbesondere die stark formalisierten und verkomplizierten Regelungen zu den einzelnen Verfahrensschritten und zur Öffentlichkeitsbeteiligung gingen weit über die Anforderungen der Richtlinie hinaus. Die Bundesregierung hat den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen, der in seiner Sitzung am 15.12.2004 die Beratung des Gesetzentwurfes vertagte. Die nächste Sitzung wurde auf den 16. Februar 2005 anberaumt.
Quelle und Kontaktadresse:
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