Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

Zustimmung der Bundesregierung zum Beschluss der Länder gefordert

(Bonn) - Entgegen anders lautender Meldungen gibt es derzeit noch keine neue gesetzliche Grundlage für die Behandlung der sogenannten Störproblematik beim Kabelfernsehen. In einer am 20. Juli in Bonn veröffentlichten Erklärung begrüßte der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), SAT.1-Geschäftsführer Jürgen Doetz zwar nachdrücklich den Beschluss des Bundesrates vom 14. Juli 2000, der unter anderem den Netzbetreibern zur Abdichtung ihrer Netze eine umfassend geltende Übergangszeit von drei Jahren einräume, verwies jedoch gleichzeitig darauf, dass ohne Zustimmung der Bundesregierung eine der Beschlusslage der Länder entsprechende Verordnung nicht in Kraft treten könne. Sowohl die Programmanbieter wie auch die Kabelnetzbetreiber seien dringend auf Rechts- und Planungssicherheit angewiesen - „das Damoklesschwert möglicher flächendeckender Abschaltungen von Kabelkanälen muss schleunigst wieder in der Asservatenkammer überflüssiger Zwangsregulierungen verschwinden“, so Doetz.

In seinem Beschluss vom 14. Juli 2000 hatte der Bundesrat den sehr einschneidenden Entwurf der Bundesregierung der seit langem umstrittenen „Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung“ nicht gebilligt, sondern seine Zustimmung mit einer Maßgabebestimmung versehen, die unter anderem eine dreijährige Übergangszeit festlegt. Damit zeichnet sich nach Auffassung des VPRT endlich eine deutliche Entspannung der zeitweise irrational und emotional geführten Debatte um die „Störproblematik“ ab.

Nachdem Anfang des Jahres seitens der zuständigen Bundesbehörden das Horrorszenario der flächendeckenden Abschaltung von bis zu 20 Kabelkanälen und damit das sichere Aus für eine Vielzahl privater Fernsehsender heraufbeschworen worden sei, zeige sich nun, dass sich das beständige Beharren des VPRT auf abgewogene und verträgliche Lösungen zu lohnen scheint. Der VPRT-Präsident wörtlich: „Auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat nun endlich öffentlich klargestellt, dass die Flugsicherheit zu keinem Zeitpunkt gefährdet war“. Der VPRT hatte sich in zahlreichen Verhandlungsrunden von Anfang an strikt gegen voreilige Abschaltungen und für zielorientierte technische Maßnahmen zur Beseitigung von Störpotenzialen ausgesprochen. Ausdrücklich begrüßt würden deshalb die derzeitigen gemeinsamen Aktivitäten der Flugsicherheitsbehörden, der Deutschen Telekom und der privaten Kabelnetzbetreiber. Der VPRT erwarte zudem, so Doetz weiter, dass die Digitalisierung und der Ausbau der Kabelnetze weiter dazu beitrügen, mögliche Kollisionen zwischen Funk- und Kabelnutzungen auch künftig zu vermeiden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT), Burgstr. 69, 53177 Bonn, Tel.: (02 28) 93 450-38, Rückfragen bitte an: Dr. Peter Charissé. Tel.: 0228/93450-24

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