Zwei Jahre Cannabis-Legalisierung: Horrorszenarien sind ausgeblieben Statement von
(Berlin) - Das Verbundforschungsprojekt „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ (EKOCAN) stellt nach zwei Jahren der Cannabis-Legalisierung einen Zwischenstand vor. Die Befürchtungen der Kritiker:innen seien nicht eingetreten. Deshalb spricht sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) gegen eine Umkehr der Legalisierung und für eine gezielte Nachjustierung aus.
Rechtsanwältin Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):
„Die Botschaft des EKOCAN-Berichts ist deutlich: Die Legalisierung hat nicht zu dem befürchteten Kontrollverlust geführt. Es gab keinen sprunghaften Anstieg von Konsum, Gesundheitsproblemen oder Verkehrsunfällen.
Jetzt ist es Aufgabe der Politik, die bestehenden Regelungen so weiterzuentwickeln, dass der Schwarzmarkt konsequent zurückgedrängt wird und der Gesundheitsschutz auf einem vernünftigen, grundrechtsfreundlichen Fundament steht.
Insbesondere hat sich die zentrale Befürchtung, Jugendliche würden nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes plötzlich deutlich mehr konsumieren, empirisch nicht bewahrheitet. Die vorliegenden Daten zeigen vielmehr, dass die Konsumraten Jugendlicher stabil geblieben oder sogar leicht rückläufig sind und die Risikowahrnehmung von Cannabis in dieser Gruppe eher zugenommen hat, statt zu sinken.
Aus Sicht des DAV sprechen die Fakten klar gegen eine Rückkehr zur alten Verbotspolitik und für eine evidenzbasierte Nachjustierung der bestehenden Regelungen. Die legalen und kontrollierten Bezugswege müssen praxistauglicher und flächendeckend zugänglich gemacht werden, da immer noch ein relevanter Teil des in Deutschland konsumierten Cannabis über illegale Kanäle bezogen wird, während die legalen, kontrollierten Zugangswege nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Nachfrage abdecken.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
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