Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Zweitmarkt für Lebensversicherungen konzentriert sich vor allem auf eine finanzstarke Klientel / BdV fordert mehr Transparenz und höhere Rückkaufswerte für alle Verbraucher

(Henstedt-Ulzburg) - Auch in Deutschland sind Kapitalgesellschaften angetreten um einen "Zweitmarkt für Lebensversicherungen" zu etablieren. Sie sind interessiert, von Versicherten Policen zu kaufen, wenn diese noch vor Versicherungsablauf zu Geld gemacht werden sollen. Verbraucher können davon nur in seltenen Fällen profitieren, warnt der Bund der Versicherten (BdV): „Das Geschäftsinteresse der Zweitvermarkter richtet sich vorwiegend auf eine finanzstarke Klientel.“

Normalverdienende Versicherungsnehmer können dabei kaum Gewinn bringende Geschäfte machen. Daher kann es nach BdV-Einschätzung nicht im Interesse des Verbraucherschutzes sein, den Zweitmarkt gezielt zu fördern. BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck: „Wir wissen von Zweitmarkthändlern, dass der durchschnittliche Rückkaufswert der angekauften Policen bei immerhin 80.000 Euro liegt. Der durchschnittliche Rückkaufwert liegt deutlich darunter.“

Dass der Zweitmarkt lediglich einen kleinen, besonders gewinnorientierten Teil der Versicherungen im Visier hat, zeigen die von BdV-Versicherungsberater Thorsten Rudnik zusammengetragenen Tatsachen. So führt der größte Zweitvermarkter auf seiner Homepage lediglich 43 Versicherer auf, deren Verträge für einen Ankauf in Frage kommen. Tatsächlich gibt es aber 119 Lebensversicherungsunternehmen. Überdies müssen in Frage kommende Policen weitere Voraussetzungen für den Ankauf erfüllen:

- Mindestrückkaufswert 5.000 Euro nach aktueller Pressemitteilung vom 2.3.2005
- Keine Direktversicherung
- Keine Tarife, bei denen die Überschüsse zur Laufzeitverkürzung verwendet werden
- Maximale Restlaufzeit von 15 Jahren
- Keine fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen
- Keine Lebensversicherungen, die Teilzahlungen vorsehen.

Auf den Zweitmarkt kann im Sinne des Verbraucherschutzes aus den genannten Aspekten kein Hauptaugenmerk gelegt werden. Wissenschaft, Versicherungswirtschaft und Verbraucherschützer sollten deshalb das kommerzielle Interesse der Zweitverwerter erkennen und im Sinne der Verbraucher handeln. Lilo Blunck: „Ein pauschaler Hinweis auf die Möglichkeit des Verkaufs der Police wäre deshalb nur die halbe Wahrheit und beinahe unredlich.“

Es könne jetzt im Sinne des Verbraucherschutzes nur darauf ankommen, die Grundlagen für ein verbrauchergerechtes Versicherungsvertragsrecht zu schaffen. Lilo Blunck: „Erzielt werden muss – vor Vertragsabschluss – eine verständliche und gut vergleichbare Information über alle Leistungen, über die Vermittlerprovisionen, und über alles, was die Gesellschaften mit den Beiträgen der Versicherungsnehmer unternehmen. Die Rückkaufswerte müssen so gerecht bemessen werden, dass die Kunden bei Kündigung in den ersten Vertragsjahren vor Verlusten geschützt sind und der Zweitmarkt auf lange Sicht überflüssig wird.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221

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