Verbändereport AUSGABE 8 / 2010

DIN, IEC, CEN, ISO und Co.

Einführung in die Normung

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Zu den zentralen Aufgaben vieler Verbände gehört die Mitarbeit in den nationalen und internationalen Gremien, die sich mit Fragen der Normung befassen. Grund genug, Dr. Holger Mühlbauer zu bitten, für den Verbändereport eine Einführung in das komplexe Thema Normung zu schreiben.

Normen und Normung

Eine Norm ist im Verständnis der etablierten Normungsorganisationen „ein Dokument, das mit Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen wurde und das für die allgemeine und wiederkehrende Anwendung Regeln, Leitlinien oder Merkmale für Tätigkeiten oder deren Ergebnisse festlegt“. Normen sollten auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und auf die Förderung optimaler Vorteile für die Gesellschaft abzielen. Normung ist demnach die planmäßige, durch die interessierten Kreise gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit.

Normen beschreiben Produkte, Dienstleistungen, Technologien, Prozesse oder legen Kompatibilitäts-, Qualitäts- und Sicherheitskriterien fest, und zwar eindeutig, unverwechselbar und international verständlich. Damit sind Normen eine entscheidende Voraussetzung für eine gut funktionierende Zusammenarbeit entlang der globalen Wertschöpfungs-kette. Forschungsergebnisse und neue Technologien werden häufig über Normen auf den Märkten durchgesetzt. Unternehmen, die ihre Interessen und Technologien frühzeitig in die Normung einbringen, verbessern ihre Wettbewerbssituation. Normung ist ein wichtiges freiwilliges Instrument, das gezielt zur Steigerung des unternehmerischen Erfolges genutzt werden kann.

Normen entscheiden mit über die Möglichkeit des Marktzugangs und die Position im Wettbewerb, sie steuern den Wissenstransfer und fördern die Innovationsfähigkeit. Normung muss offen, transparent, nachvollziehbar und vernünftig ablaufen. Die Industrie investiert massiv in die Normungsarbeit. Normen leisten einen bedeutenden Beitrag zur nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, tragen zu Rechtssicherheit bei, sind Know-how-Vermittler, sorgen für die rasche Umsetzung neuer Technologien und ermöglichen den Zugang zu Märkten. Deshalb sind Normen insbesondere auch für die Unternehmen des industriellen Mittelstands wichtig.

Durch eine faktische „Arbeitsteilung“ zwischen Rechtsetzung und Normung besteht auch zukünftig Bedarf an Normen. Der Gesetzgeber legt grundlegende Anforderungen durch Rechtsvorschriften fest, während die konkrete Ausgestaltung durch Normen erfolgen kann. Die Politik hat zudem die Bedeutung der Normung als Instrument der Wirtschaftsförderung erkannt.

Die Industrie, aber auch der Handel, die Forschung und öffentlich-rechtliche Institutionen nehmen im Normungsprozess Eigenverantwortung wahr, indem sie durch eine Vielzahl autorisierter und fachlich versierter Experten die Arbeit in den zahlreichen Normungsgremien maßgeblich mitgestalten. Um die Normung zu stärken, investieren sie nicht nur personell, sondern auch finanziell in die Normung, z. B. durch finanzielle Trägerschaft von Normenausschüssen, Mitglieds- und Förderbeiträge an die Normungsorganisationen und den Erwerb von Normen. Die nationale, europäische und internationale Normung muss in einem fortdauernden Prozess ständig weiterentwickelt werden, um den aktuellen Rahmenbedingungen und Herausforderungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft gerecht zu werden. Normung ist eine Daueraufgabe.

Normung muss den Stand der Technik (nicht notwendigerweise den Stand der Wissenschaft) abbilden, ohne die nötigen Freiräume für Innovationen einzuschränken.

Die internationale Normung kann einen großen Beitrag für offene Märkte leisten. Weltweit anerkannte und angewendete internationale Normen können Handelshemmnisse abbauen. Die Umsetzung des Ziels „one standard – one test – accepted worldwide“ kann die Modifikation von Produkten für verschiedene Länder und zusätzliche Kosten für regionale Zertifikate oder Mehrfachprüfungen verhindern.

Die Normung wird nicht nur von den Unternehmen, sondern auch vom Staat genutzt. In vielen Bereichen kann der Staat auf Gesetze und Verordnungen verzichten, wenn in Rahmenregelungen Schutzziele oder Zielvorgaben getroffen werden, die durch Normen konkretisiert werden. Normung kann also staatsentlas-tende Wirkung haben. Politische Fragen und Ziele müssen auf gesetzgeberischer Ebene entschieden werden, da der Staat nur für die Ergebnisse der Gesetzgebung und nicht für die Ergebnisse der Normung Verantwortung trägt – mit Ausnahme der gesetzeskonkretisierenden Normung, bei der der Staat auch für das Ergebnis der Normung Verantwortung trägt. Die Politik gestaltet die Gesetzgebung und signalisiert auf wichtigen Gebieten Bedarf für die Erarbeitung von Normen, die dann Aufgabe der interessierten Kreise ist. Das heißt: Normung kann nicht Gesetzgebung ersetzen, aber sie kann zu ihrer Konkretisierung dienen.

Wer oder was ist „DIN“?

Das DIN Deutsches Institut für Normung e.V., wenn man seine Vorläuferinstitutionen einrechnet, existiert seit 1917. Es ist privatrechtlich organisiert und hat den rechtlichen Status eines gemeinnützigen Vereins. Das Zeichen „DIN“ ist ein geschütztes Verbandszeichen. Die drei Buchstaben „DIN“ bezeichnen, anders als frühere Deutungen, heute als Abkürzung das Deutsche Institut für Normung.

Das DIN ist gemäß einer Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland die zuständige deutsche Normungsorganisation für die europäischen und internationalen Normungsaktivitäten. Es versteht sich als Dienstleister, der die Normungsarbeit für die interessierten Kreise auf deren Wunsch hin in seinen fachlich zuständigen Normenausschüssen organisiert und betreut, ohne dabei selbst eigene Normungsinteressen zu verfolgen.

Das DIN bietet sich als Forum auf jeglichem Sachgebiet an, bei dem sich interessierte Kreise treffen, um in Normen den Stand der Technik im Rahmen bewährter und öffentlich anerkannter Rahmenbedingungen zu ermitteln und abzubilden beziehungsweise um die deutschen Interessen zu formulieren und in der internationalen und in der europäischen Normung zur Geltung zu bringen.

Über die Gremien des DIN erhalten interessierte Kreise Zugang zu den Gremien der europäischen und internationalen Normungsorganisationen CEN/CENELEC, ETSI, ISO und IEC. Auf diese Weise können auch kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland Einfluss auf internationale Normen gewinnen.Unternehmensvertreter treffen hier auf ihre Kunden, ihre Zulieferer und Wettbewerber, aber auch Vertreter von Prüf-instituten, Behörden oder aus der -Wissenschaft. Unternehmen profitieren also unter anderem deshalb von einer Teilnahme, weil sie Auskünfte über die Interessenlagen und den Wissensstand aller Beteiligten bekommen.

Die Normungsarbeit im DIN beruht auf allgemeinen Grundsätzen. Sie soll nicht zu einem wirtschaftlichen Sondervorteil Einzelner führen. Sie fördert die Rationalisierung und Qualitätssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung. Sie dient der Sicherheit von Menschen und Sachen sowie der Qualitätsverbesserung in allen Lebensbereichen. Sie dient außerdem einer sinnvollen Ordnung und der Information auf dem jeweiligen Normungsgebiet. Die Normung wird auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene durchgeführt.

Das Deutsche Normenwerk bildet ein einheitliches, wenngleich dynamisches Regularium. Deshalb müssen seine Normen inhaltlich aufeinander abgestimmt sein. Ein und derselbe Normungsgegenstand darf nicht unter mehreren Normennummern genormt sein. Eine Norm ist bestimmt, klar, widerspruchsfrei und möglichst vollständig zu formulieren. Das DIN hat die Aufgabe eines runden Tisches, an dem sich Hersteller, Handel, Verbraucher, Handwerk, Dienstleistungsunternehmen, Wissenschaft, technische Überwachung, Arbeitgeber, Gewerkschaften sowie Vertreter des Staats treffen, um den Stand der Technik zu ermitteln und als Norm niederzuschreiben. Kurz gesagt, an diesem Tisch trifft sich jedermann, der ein Interesse an der Normung hat.

Sämtliche europäischen Normen (EN) sind aufgrund einer bestehenden Übernahmeverpflichtung zugleich als „DIN EN“-Normen auch Teil des Deutschen Normenwerks.

Wie entstehen Normen?

Jeder, der ein berechtigtes Interesse an einer Normung hat, kann einen Normenantrag an das DIN richten. Die fachliche Arbeit wird in Arbeitsausschüssen beziehungsweise bei den supranationalen -Normungsorganisationen in Komitees durchgeführt. Für eine bestimmte Aufgabe ist jeweils nur ein Arbeitsausschuss oder ein Komitee zuständig. Arbeitsausschuss und Komitee nehmen zugleich diese Aufgaben in den regionalen und internationalen Normenorganisationen wahr. Die fachliche Arbeit wird von ehrenamtlichen Mitgliedern geleistet, die dabei von einem hauptamtlichen Bearbeiter des DIN und des betreffenden Normenausschusses unterstützt werden. Die mitwirkenden Experten sind Fachleute aus interessierten Kreisen, zum Beispiel Anwender, Behörden, Berufsgenossenschaften, Berufs-, Fach- und Hochschulen, Handel, Handwerk, Wirtschaft, industrielle Hersteller, Prüfinstitute, Sachversicherer, selbstständige Sachverständige, technische Überwacher, Verbraucher und Wissenschaftler. Die Experten müssen von den Stellen, die sie entsenden, zum Beispiel Firmen, Ausbildungs- und Forschungsinstitute, Verbände und Vereine, für ihre Arbeit in den Arbeits- und Lenkungsgremien autorisiert und entscheidungsbefugt sein.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit muss die Möglichkeit besitzen, sich über die Normungsarbeiten des DIN zu informieren. Die Annahme eines Normungsantrages wird deshalb mit der Angabe des Arbeitstitels im „DIN-Anzeiger für technische Regeln“ veröffentlicht. Die vorgesehene Fassung einer Norm muss vor ihrer endgültigen Festlegung der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt werden. Im Allgemeinen geschieht dies durch Veröffentlichung eines Normenentwurfs. Das Veröffentlichen eines Normenentwurfs entfällt, wenn eine Norm in einem sog. Kurzverfahren herausgegeben wird. Einsprüche gegen einen Normenentwurf sollen innerhalb einer angegebenen Frist erfolgen. Wer gegen einen Normenentwurf Einspruch erhebt, ist im Falle einer Ablehnung seines Einspruchs berechtigt, ein Schlichtungs- und gegebenenfalls ein Schiedsverfahren zu beantragen. Ist eine einvernehmliche Lösung erzielt, kann die neue Norm herausgegeben werden. Kommt keine Lösung zustande, kann das Ergebnis der Normungsarbeit übergangsweise als Vornorm herausgegeben werden. Die Gültigkeit von Normen beginnt mit dem Zeitpunkt des Erscheinens. Das Erscheinungsdatum von Normen und Normentwürfen ist der Tag, an dem sie zum Verkauf freigegeben sind.

Normungsantrag

Jeder kann einen Normungsantrag an das DIN richten, formlos, aber schriftlich. Der Antrag muss eine Begründung und möglichst einen konkreten Vorschlag enthalten. Dies ist der Ausgangspunkt für die Erarbeitung einer nationalen Norm. Nach Eingang des Antrages klärt der zuständige DIN-Ausschuss, ob ein entsprechender Bedarf besteht, ob die Bearbeitung auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene erfolgen soll und ob ausreichende Finanzmittel zur Bearbeitung zur Verfügung stehen. Falls sinnvoll, ist eine Bearbeitung auf internationaler oder europäischer Ebene vorzuziehen. Wird zum gleichen Thema auf europäischer Ebene bereits eine vergleichbare Normungsarbeit durchgeführt, müssen nationale Normungsarbeiten aufgrund einer „Stillhalteverpflichtung“ unterbleiben. Die Öffentlichkeit wird über die Aufnahme neuer Normungsarbeiten informiert und kann hierzu Stellung nehmen. Fällt im zuständigen Ausschuss die Entscheidung zugunsten der Erarbeitung einer nationalen Norm und stimmt das zuständige Lenkungsgremium dem zu, so wird vom Ausschuss ein erstes Manuskript für einen Normentwurf erarbeitet. Diesem können im Verlauf der Beratungen weitere folgen, bis Konsens erzielt ist, einen Vorschlag für eine Norm öffentlich zur Diskussion zu stellen.

Mitwirkung in Normungs­gremien

Erarbeitet werden Normen durch die von den interessierten Kreisen entsandten Experten, zum Beispiel Anwendergruppen, Behörden, Berufsgenossenschaften, Berufs-, Fach- und Hochschulen, Handel, Handwerkswirtschaft, industrielle Hersteller, Prüfinstitute, Sachversicherer, selbstständige Sachverständige, technische Überwacher, Verbraucher und Wissenschaftler. Die Experten werden in Arbeitsausschüsse des DIN entsendet, die in Normenausschüssen nach Fachgebieten organisiert sind, und von dort aus gegebenenfalls in die internationalen Normungsgremien delegiert. Die Mitarbeiter des DIN koordinieren die Prozessabläufe und verantworten das Projektmanagement. Die Mitwirkung von einzelnen Experten in den Arbeitsgremien hat, sofern keine Befreiungstatbestände greifen, finanzielle Implikationen. Zusätzlich zu den Reisekosten für Sitzungen der Arbeitsgremien fallen Förder- oder Kostenbeiträge an. Kostenbeiträge erhebt das DIN von einzelnen Interessierten oder von Gruppen, die in den Arbeitsgremien des DIN mitarbeiten oder mit Arbeitsunterlagen versorgt werden wollen, die aber keine oder nur unzureichende Förderbeiträge leisten.

Europäische Normung

Die europäische Normung wird vom Europäischen Komitee für Normung CEN, einem Zusammenschluss von derzeit 31 europäischen Normungsinstituten mit Sitz in Brüssel, koordiniert. CEN und die für elektrotechnische Themen zuständige Normungsorganisation CENELEC haben sich kürzlich zusammengeschlossen. Für die telekommunikationsbezogene Normung besteht die eigenständige euro-päische Normungsorganisation ETSI.

Das Initiieren einer europäischen Norm erfolgt entweder durch eine nationale Normungsorganisation oder – zur Konkretisierung von EU-Richtlinien – durch die europäische Kommission mittels eines Normungsmandates.

Wenn ausreichend viele – mindestens fünf – nationale Normungsorganisationen zur Mitarbeit bereit sind und Mittel für die sog. „Sekretariatsführung“, also das Projektmanagement, zur Verfügung stehen, wird im CEN unter Federführung eines geeigneten „Technischen Komitees“ (TC) die Arbeit aufgenommen; erforderlichenfalls wird solches TC neu etabliert. Unter dem Dach des Komitees wird ein Normentwurf erstellt. Am Ende des Normungsverfahrens, das die Veröffentlichung der Entwurfsfassung der Norm umfasst, entscheiden die nationalen Normungsorganisationen in einer Schlussabstimmung über die Annahme der Norm. Nach Annahme muss eine europäische Norm von den Normenorganisationen der Mitgliedsstaaten als nationale Norm übernommen werden. Abweichende nationale Normen müssen die nationalen Normungsinstitute zurückziehen. Durch europaweit gültige Normen konnte die europäische Staatengemeinschaft zahlreiche Handelshemmnisse beseitigen und für einen einheitlichen Qualitätsstandard bei zahlreichen Produkten sorgen.

Internationale Normung

ISO-Normen (ISO-Standards) werden im Rahmen der International Organization for Standardization, kurz „ISO“, erarbeitet. Die ISO ist eine Dachorganisation nationaler Normungsinstitute. Der Sitz der ISO ist in Genf. Mittlerweile sind über 160 Länder beziehungsweise deren Normungsinstitute in der ISO vertreten.

Durch weltweit einheitliche Normen könnten Unternehmen erhebliche Kos-tenreduzierungen erzielen, so die allgemeine Einschätzung. Doch internationale Normen haben nicht den gleichen Stellenwert wie europäische. Soweit die internationalen Normen nicht den europäischen Rechtsvorschriften entsprechen, würden z. B. Einschränkungen der Rechtssicherheit in Bezug auf die europäischen Richtlinien nach dem „New Approach“ entstehen.

Die ISO-Mitglieder sind nicht zur Übernahme von ISO-Normen in das nationale Normenwerk verpflichtet, entgegenstehende nationale Normen müssen die Staaten nicht zurückziehen. Nur wenn eine ISO-Norm auch auf europäischer Ebene angenommen wurde, muss sie in das nationale Normenwerk übernommen werden.

Qualitätsdefinition qua ­Normung und Qualitäts­kontrolle per Zertifizierung

Normung hat aber in der Praxis aus Sicht des Verbrauchers und des Marktgeschehens nur dann eine Außenwirkung, wenn die in den Normen festgelegte Qualität extern und neutral überprüft wird und die Konformität der Leistung mit der Norm durch gutachterliche Prüfung attestiert wird. Dies erfolgt im Rahmen der Zertifizierung. Zertifizierung bedeutet externe Qualitätskontrolle nach festgelegten Verfahren durch entsprechend qualifizierte Gutachter. In einem formalisierten Verfahren, das in einem „Zertifizierungsprogramm“ unter Beteiligung der betroffenen Fachkreise festgelegt wird, werden die Normanforderungen überprüft und dann mit einem Ergebnis versehen. Bei erfolgreichem Prüfverfahren darf dann das Produkt oder die Dienstleistung das vorgesehene Qualitätszeichen führen.

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