Ohne sorgfältige Nachhaltigkeitsstrategie verlieren Unternehmen an Wettbewerbsfähigkeit. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Corporate Sustainability Due Diligence Directive, Corporate Sustainability Reporting Directive – die Liste der bereits in Kraft getretenen und in der Umsetzung befindlichen Rechtsakte ist lang. Nicht nur Konzerne, auch mittelständische Unternehmen müssen sich im Bereich Nachhaltigkeit profilieren, anderenfalls leidet die Attraktivität bei Kunden, Lieferanten und Bewerbern. Es liegt auf der Hand, Branchenlösungen und -initiativen zu etablieren, um die sehr weitgehenden Anforderungen zu erfüllen und dabei die Kosten nicht ausufern zu lassen. Solche Initiativen können jedoch durchaus kartellrechtliche Fallstricke enthalten. An dieser Stelle können Verbände wesentlichen Mehrwert für ihre Mitgliedsunternehmen leisten und bei der Ausgestaltung einer kartellrechtskonformen Nachhaltigkeitskooperation unterstützen.
Kooperationen zwischen Unternehmen bieten verschiedene Vorteile: Die mitunter hohen Aufwendungen und Kosten für die Umsetzung bestimmter Nachhaltigkeitsziele können auf verschiedene Schultern verteilt werden. Die Unternehmen können von den Erfahrungswerten anderer Unternehmen im Sinne eines „Best Practice“-Ansatzes profitieren, schließlich bereiten Kooperationen den Weg für ein „Level Playing Field“. Insbesondere der letzte Punkt stand in der jüngeren Vergangenheit häufiger der erfolgreichen Umsetzung bestimmter Nachhaltigkeitsziele entgegen. Zum Beispiel musste ein deutscher Lebensmitteleinzelhändler, der sein Bananensortiment auf „Fairtrade“-Bananen umgestellt hatte, diese Initiative mangels Kundenakzeptanz nach kurzer Zeit wieder aufgeben. Diese auch als „First Mover Disadvantage“ bezeichnete Problematik stellt sich naturgemäß nicht, sofern Branchenstandards und Brancheninitiativen umgesetzt werden. Passend dazu sieht auch das kürzlich in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspfli