Nach der Vorlage mehrerer sogenannter Omnibuspakete zur Vereinfachung europäischer Gesetzgebungen bemüht sich die EU-Kommission nun, die EU-Gesetzgebung durch einen systematischeren Ansatz zu verbessern.
Dazu hat sie Ende April einen Plan vorgelegt, nach dem Rechtsvorschriften klarer, einfacher und faktenbasierter werden und effizienter umgesetzt werden sollen.
Diese Initiative geht unter anderem auf die Entschließung der europäischen Staats- und Regierungschefs zum Thema „Ein Europa, ein Markt“ zurück.

Die Kommission will in fünf Bereichen tätig werden:Einfachheit durch Design: EU-Rechtsvorschriften müssen leicht zu verstehen, anzuwenden und durchzusetzen sein. Die Kommission ist bestrebt, „Einfachheit durch Technikgestaltung“ in jeden Vorschlag einzubetten, um Klarheit darüber zu schaffen, wer tätig werden muss, wie die Vorschriften einzuhalten sind und welche Folgen die Nichteinhaltung hat (u. a. Prinzipien der Subsidiarität und Proportionalität).Stärkung des Rahmens für eine bessere Rechtsetzung: Das System der besseren Rechtsetzung legt die Grundsätze für die Vorbereitung neuer Initiativen fest: Durchführung von mehr Impact Assessments, bessere Einbeziehung der Interessenträger, realistischere Zeitachsen.Regulatorische Tiefenreinigung: Bereinigung des großen Bestands an alten Rechtsvorschriften. Ein Aktionsplan soll Unstimmigkeiten, sich überschneidende und übermäßig komplexe Bestimmungen in zwölf prioritären Bereichen angehen, u. a. durch Aufbau einer Vereinfachungs-Plattform.Be

