Verbändereport AUSGABE 3 / 2020

Zwischen Ritterschlag und Rechtswidrigkeit

Qualitätssicherung, Gütezeichen, Selbstverpflichtungen

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Harmonisierte Normen werden seit Jahrzehnten im europäischen Binnenmarkt als Mittel der Vereinheitlichung eingesetzt, um in den Mitgliedstaaten kompatible Bedingungen in vielen Bereichen zu schaffen. Neben solchen verpflichtenden Vorgaben tauchen aber auch immer wieder neue Gütezeichen auf, immer wieder legen Verbände und Unternehmen freiwillige Qualitätsstandards für Produkte und Dienstleistungen fest. Nur einige von ihnen können sich dauerhaft am Markt durchsetzen. Über den Erfolg dieser Systeme entscheiden allerdings nicht nur der Markt, sondern auch rechtliche Aspekte. Der vorliegende Beitrag gibt eine Übersicht über wesentliche Punkte, die zu beachten sind.

Hintergrund Einheitliche Kriterien und Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen (im Folgenden vereinfachend als „Standards“ bezeichnet) sowie ihre entsprechende Kennzeichnung haben viele Vorteile. Standards dienen zum einen der Rationalisierung des Einkaufs. Die Bezugnahme auf die vereinheitlichten Kriterien und die Kennzeichnung von zertifizierten Produkten erleichtern die Einordung von Produkten und Leistungen. Bekannte Beispiele sind die DIN-Formate für Papier und die RAL-Farben, die ganz selbstverständlich verwendet werden, um die entsprechenden Produkteigenschaften zu bezeichnen. Zum anderen können Standards zur Kompatibilität und Interoperabilität mit anderen Produkten und Systemen führen. So können Unternehmen auch auf freiwilliger Basis arbeits-, gesundheits- oder umweltpolitische Ziele verfolgen (z. B. eine nachhaltige Forstwirtschaft beim FSC-Zertifizierungssystem). Angesichts dieser Vorteile sind Standards prinzipiell nicht zu beanstanden, solange sie nicht doch auf Kosten andere

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Sebastian Konrads

ist Rechtsanwalt und berät sowohl Unternehmen als auch Verbände zum deutschen sowie zum EU-Kartellrecht. Ebenfalls unterstützt er seine Mandanten beim Aufbau von Compliance-Systemen. Die Beratung in Zusammenhang mit digitalen Plattformen war zuletzt ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

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Christian Wagner

ist Rechtsanwalt in Brüssel. Er berät Unternehmen, Verbände und die öffentliche Hand zu spezialisierten Fragen des EU-Rechts. Seine Beratungsschwerpunkte bilden dabei das EU-Beihilferecht sowie das allgemeine EU-Recht, inklusive regulatorischer Fragen. Daneben berät Herr Wagner zum EU-Förderrecht sowie zum europäischen und deutschen Kartellrecht. Er vertritt seine Mandanten vornehmlich in Verfahren der Europäischen Kommission und vor den EU-Gerichten.

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