Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

15 Jahre Ombudsmannverfahren der privaten Banken Wegweisendes Modell findet hohe Akzeptanz bei Verbrauchern

(Berlin) - „Das Ombudsmannverfahren der privaten Banken ist ein Erfolgsmodell. Es ist gelebter Verbraucherschutz“, sagte Prof. Dr. Manfred Weber, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken, anlässlich der Vorstellung des „Tätigkeitsberichts 2006“. Das Ombudsmannverfahren, mit dem die privaten Banken als Erste in der Kreditwirtschaft am 1. Juli 1992 Neuland betreten haben, habe sich in der Praxis bewährt und sei etabliert: „Der Gang zum unabhängigen Ombudsmann ist die Alternative zu zeitraubenden und kostenintensiven Prozessen vor Gericht.“

Die große Akzeptanz, die diese Form der außergerichtlichen Streitschlichtung in der Öffentlichkeit genießt, beruht im Wesentlichen auf der Unabhängigkeit, der Kompetenz und dem Durchsetzungsvermögen der Ombudsmänner, die zuvor hohe Richter oder Ministerialbeamte waren.

Ziel des Verfahrens ist es, Unstimmigkeiten zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut mit Hilfe eines unabhängigen Schlichters zügig und ohne großen formalen Aufwand zu bereinigen. Die Vorteile des Verfahrens für die Kunden liegen auf der Hand: Die Schlichtung ist für sie kostenlos und ohne Risiko. Sollte ein Beschwerdeführer mit der Entscheidung des Ombudsmanns nicht einverstanden sein, kann er immer noch vor Gericht gehen.

Hat eine Beschwerde beim Ombudsmann Erfolg, kommt der Kunde schnell und einfach zu seinem Recht. Die Banken haben sich seit Beginn des Verfahrens im Jahre 1992 verpflichtet, Entscheidungen des Ombudsmanns bis zu einem Beschwerdewert von 5.000 Euro zu akzeptieren. Weber betonte: „Für die privaten Banken ist diese Bindungswirkung eine Selbstverständlichkeit. Dies gilt jedoch keineswegs für alle freiwillig von der Wirtschaft getragenen Schlichtungseinrichtungen.“

Die Öffentlichkeit nimmt den Ombudsmann der privaten Banken oft als Beschwerde-Instanz für die gesamte Kreditwirtschaft wahr. Das belegen die Zahlen: Von den knapp 37.000 Beschwerden in den vergangenen 15 Jahren richteten sich nur 28.000 an die Mitgliedsinstitute des Bankenverbandes. In 9.000 Fällen haben sich Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken an den Ombudsmann der privaten Banken gewandt, obwohl dieser für sie nicht zuständig ist.

Aus Anlass der heutigen (5. Juli 2007) Jubiläumsveranstaltung „15 Jahre Ombudsmannverfahren“ spricht u. a. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum Thema „Selbstregulierung im Verbraucherschutz“.

Verbraucher können den Ombudsmann der privaten Banken über die Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin erreichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

(el)

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