Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

16 Verbände für Umgangsmehrbedarf statt Kürzungen für Alleinerziehende

(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ist eine von 16 Organisationen, die sich heute gemeinsam zu den Auswirkungen der geplanten Reform des SGB II auf Alleinerziehende und Kinder mit getrennt lebenden Eltern äußern (Offener Brief vom 30.5.2016: »Kann ich mir Umgang mit dem Vater leisten?«). Ein vom Kabinett am 4. Mai 2016 beschlossener Änderungsantrag sieht eine tageweise Kürzung des Sozialgeldes für Kinder für jeden Umgangstag mit dem anderen Elternteil vor. Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag zur anstehenden Reform des SGB II fordern wir öffentlich eine Umgangspauschale statt Kürzung bei Alleinerziehenden ein. Eine Mangelverwaltung zwischen getrennten Eltern auf Kosten der Kinder lehnen wir ab.

Die Präsidentin des djb, Ramona Pisal, zu den zu erwartenden Auswirkungen des Entwurfs:
"Der Entwurf des BMAS wird die Situation Alleinerziehender, die in der sozialen Wirklichkeit weit überwiegend Mütter sind, nicht verbessern. Die strenge Aufteilung des Sozialgeldes zwischen beiden Elternteilen je nach Aufenthaltstagen des Kindes führt zu einer Bedarfsunterdeckung im Haushalt des alleinerziehenden Elternteiles. Der Bedarf des Kindes ist kein Kuchen, der einfach nach Aufenthaltstagen geteilt werden kann, denn bestimmte Kosten wie Strom, Telefon, Versicherungen und Vereinsbeiträge verringern sich durch die Abwesenheit des Kindes nicht. Die von diesem Verfahren erhoffte Verwaltungsvereinfachung ist eine Illusion und trägt zudem neue Konflikte über Geld und Umgangszeiten in die Familien."

Der djb hat in einem am 25. Mai 2016 veröffentlichten Hintergrundpapier dargelegt, dass der vorliegende Entwurf keinesfalls nur bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung umsetzt, sondern reale Verschlechterungen der Rechtsposition Alleinerziehender im SGB II-Leistungsbezug bewirken und erhebliche Veränderungen der derzeitigen Verwaltungspraxis herbeiführen wird.

Liste der Mitzeichnenden:
o Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA)
o AWO-Bundesverband e.V.
o Deutscher Frauenrat
o Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF)
o Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
o Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
o Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
o Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband
o evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
o Evangelisches Zentrum Frauen und Männer gGmbH
o Familienbund der Katholiken e.V. (FDK)
o Nationale Armutskonferenz (nak)
o Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband
o Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)
o Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
o Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF)

Offener Brief:
https://www.djb.de/static/common/download.php/save/1941/st16-15_Verbaende_Erklaerung_Umgangsmehrbedarf.pdf

Hintergrundpapier:
https://www.djb.de/Kom/K4/st16-13/

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen Anke Gimbal, Geschäftsführerin Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: (030) 443270-0, Fax: (030) 443270-22

(wl)

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