Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

55. Deutscher Anwaltstag in Hamburg / Keine Terrorismusbekämpfung durch Ausländerrecht notwendig

(Hamburg) - Im Zusammenhang mit der Terrorbekämpfung werden verschiedene Verschärfungen des Ausländerrechts zur erleichterten Ausweisung gefordert. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sind solche Forderungen unnütz, da das bereits vorhandene rechtliche Instrumentarium für die Ausweisung verurteilter Straftäter ausreiche. Die geplante „Abschiebungsanordnung“ durch das Bundesministerium des Innern aufgrund einer „Prognoseentscheidung“, mit „gestrafftem“ Rechtsschutz wird als Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien abgelehnt.

„Deutschland braucht kein Guantanamo, auch nicht im Ausländerrecht“, so der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Hartmut Kilger, anlässlich des 55. Deutschen Anwaltstages in Hamburg. „Eine weiter Verkürzung des Rechtsweges und der Klagefristen bei einem bedeutenden Rechtsgutes wie dem Aufenthalt, ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in fundamentale Prinzipien, die wir bislang in Deutschland kannten“, so Kilger weiter. Bei den verkürzten Fristen habe der Betroffene regelmäßig nicht die Möglichkeit, die Behauptungen der Behörde zu widerlegen.

Auch wenn die Gefährlichkeit einer Person bewiesen sei, gebe es ein entscheidendes Argument gegen die Ausweisung. „Es dient nicht einem nationenübergreifenden, solidarischen Kampf zur Abwehr terroristischer Gewalttaten, solche Ausländer auszuweisen oder abzuschieben“, ergänzt Rechtsanwalt Victor Pfaff, Mitglied des DAV-Ausschusses „Ausländer- und Asylrecht“. Sie hätten dann die Möglichkeit, ihre Absichten vom Ausland her verdeckt und sorgfältiger weiter verfolgen zu können. In solchen Fällen sind nicht die Ausländerbehörden, sondern in erster Linie die Strafverfolgungsbehörden und die Geheimdienste zur Gefahrenabwehr aufgerufen.

„Das legitime Anliegen der Terrorismusbekämpfung wird zu nicht hinnehmbaren Verschärfungen von Ausweisungsvorschriften genutzt“, so Pfaff in Hamburg. Von solchen Verschärfungen werden nicht Terroristen oder politische Extremisten, sondern hier geborene oder aufgewachsene Einwanderer der zweiten oder dritten Generation getroffen. Dies zeige, dass nicht einmal die bereits seit jahrzehnten abgeschlossene Einwanderung hingenommen werde.

Kürzlich wurde aus Pressemitteilungen ein Teil der Formulierung einer geplanten „Abschiebungsanordnung“ durch das Bundesministerium des Innern bekannt. Das Ministerium soll hiernach die Befugnis erhalten, „gegenüber einem Ausländer aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit Deutschlands oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen“. Der Rechtsschutz gegen diese Abschiebungsanordnung wird in einem „gestrafften“ Verfahren auf eine Instanz von dem Bundesverwaltungsgericht verkürzt. Hier werde der Rechtsschutz auf nicht hinnehmbare Weise verkürzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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