Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

55. Deutscher Anwaltstag in Hamburg / Qualität der Rechtsberatung erhalten! / DAV legt Entwurf zum Rechtsberatungsgesetz vor

(Hamburg) - Das Rechtsberatungsgesetz ist ein Verbraucherschutzgesetz, betont der Deutsche Anwaltverein (DAV) anlässlich des 55. Deutschen Anwaltstages in Hamburg. Dieser Schutzzweck habe aufgrund der zunehmenden „Verrechtlichung“ der Gesellschaft noch an Bedeutung gewonnen. Daher müsse die rechtliche Beratung grundsätzlich der Anwaltschaft vorbehalten bleiben. Öffnungen könne es bei der unentgeltlichen Rechtsberatung, z. B. aus Gefälligkeit, aufgrund von verwandtschaftlicher o. ä. persönlicher Beziehungen, geben. Dies entspreche den geänderten gesellschaftlichen Gegebenheiten. Ebenso solle aus sozialen Gründen die unentgeltliche Rechtsberatung durch karitative Organisationen möglich sein. Eine klare Absage erteilt der DAV dem Ansinnen von Versicherern und Banken, Rechtsrat zu erteilen.

„Der Schutz des Verbrauchers vor unqualifiziertem Rechtsrat muss im Vordergrund aller Überlegungen stehen!“ betont Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident, in Hamburg. Dazu gehöre der unabhängige Rechtsrat, den nur Anwälte gewährleisten könnten. Banken und Versicherungen mögen vielleicht die Fachkenntnisse besitzen, aber Rechtsberatung sollte und muss immer frei sein von Eigeninteressen des Beraters. So müssen die Rechtsschutzversicherer immer auch ihre eigene Leistungspflicht mit im Auge haben. Die Banken hätten beispielweise bei Testamentsberatungen, auch nachfolgende Anlagegeschäfte im Blick. „Diese Form der Interessenskollision ist bei Anwälten durch bestehendes und überprüfbares Berufsrecht ausgeschlossen“, so Kilger weiter.

Der Bürger habe keine Chance, die Professionalität und die Qualität des Rechtsrats zu testen. „Wo Rechtsberatung drauf steht, sollte auch immer anwaltliche Beratung drin sein!“, so Kilger. Es werde unter verschiedensten Bezeichnungen versucht, den Bürgern Rechtsrat zu erteilen. Dazu fühlen sich oft auch Personen berufen, die keine entsprechende Ausbildung besitzen, deren Zuverlässigkeit niemand geprüft hat, die keine Haftpflichtversicherung unterhalten und die keiner Aufsicht unterliegen. Gerade die Bürger, die vielleicht alle zehn Jahre mit einem rechtlichen Problem konfrontiert sind, oder sich in einer Notsituation befinden, sind solchen Personen dann weitgehend schutzlos ausgeliefert. Vor diesem Hintergrund könne nur durch ein grundsätzliches Festhalten an der Rechtsberatung durch die Anwaltschaft die Qualität der Rechtsberatung erhalten und größtmöglicher Schutz vor den Folgen einer fehlerhaften Rechtsbesorgung gewährt werden. Die unentgeltliche Rechtsbesorgung durch Organisationen müsse durch dort tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vorgeschrieben werden.

Nur unter der engen Voraussetzung soll Nichtanwälten die Erlaubnis zur Rechtsbesorgung erteilt werden. Aus Gründen des Verbraucherschutzes müssen dann Rechtsanwälte eine Berufshaftpflicht nachweisen, um dem Bürger gegen unrichtigen Rechtsrat abzusichern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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