Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Anlässlich des Weltkindertages fordert die Deutsche Kinderhilfe ein klares Bekenntnis zu Kinderrechten statt Festtagsreden: keine nicht-medizinische Beschneidung für einwilligungsunfähige Kinder

(Berlin) - Im Hinblick auf die Pläne der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages, die nicht-medizinisch indizierte Beschneidung von Jungen in einem gesetzlichen Schnellschuss zuzulassen, fordert die Deutsche Kinderhilfe ein klares Bekenntnis zu den in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Kinderrechten.

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in Artikel 24 Abs. 3 verpflichtet, "alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen [...], um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen". Die nicht-medizinisch indizierte Vorhautamputation eines einwilligungsunfähigen Jungen gehört dazu und stellt eine Körperverletzung dar. Dies hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 7. Mai 2012 in wünschenswerter Klarheit festgestellt. Es gibt auch eine klare Empfehlung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, diesen Eingriff nicht durchzuführen.

Statt durch gesetzgeberischen Aktionismus eine religiöse Tradition zu rechtfertigen und den gesellschaftlichen Druck auf die Eltern, ihre Kinder beschneiden zu lassen, damit zu erhöhen, bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Strategie unter Einbeziehung der Religionsvertreter, wie Eltern überzeugt werden können, ihre Kinder nicht länger zu beschneiden. Der erste Schritt dazu ist, dass sich der Deutsche Bundestag wieder auf den Grundkonsens verständigt, in ethisch schwierigen Fragen, wie z.B. beim Recht auf gewaltfreie Erziehung, eine Debatte zuzulassen und nicht unter dem vermeintlichen Druck von Religionsvertretern und Kritik aus dem Ausland Fakten zu schaffen, die einen massiven Verstoß gegen Kinderrechte bedeuten. Dazu bedarf es des von der Deutschen Kinderhilfe in der Bundestagspetition Nr. 26078 geforderten Moratoriums und der Einberufung eines Runden Tisches. Das eindeutige Ziel der Deutschen Kinderhilfe ist die Überwindung nicht-medizinisch indizierter Beschneidungen von einwilligungsunfähigen Minderjährigen in Deutschland.

"Morgen wird sich zeigen, ob der Weltkindertag erneut für symbolische Reden und die Forderung nach der Aufnahme von Kinderechten in das Grundgesetzt genutzt wird, oder ob angesichts der aktuellen Missachtung der Kinderrechte durch den Deutschen Bundestag Farbe im Einsatz für Kinder in Deutschland bekannt wird", so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

Die Bundestagspetition kann beim Online-Petitionssystem des Deutschen Bundestages bis zum 11. Oktober 2012 unterzeichnet werden: http://die-petition.de/mitzeichnen/

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Rolf Stöckel, Sprecher des Vorstandes Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949

(tr)

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