Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Ansätze der Hartz-Kommission Schritt in die richtige Richtung

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wertet die bekannt gewordenen Vorschläge der Hartz-Kommission als Schritt in die richtige Richtung. „Die Schaffung von Jobcentern für alle Erwerbsfähigen, die Einbeziehung von bis zu 900.000 erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger in das Arbeitslosengeld sowie die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen unterstützt der DStGB nachdrücklich. Dies führt zu einer spürbaren finanziellen Entlastung der Kommunen, die Raum für dringend notwendige Investitionen eröffnet und damit für mehr Wachstum und zusätzliche Arbeitsplätze sorgt“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied Dr. Gerd Landsberg am 13. August in Berlin. Erfreulich sei, dass die vom DStGB geäußerte Kritik an den ursprünglichen Überlegungen zur Befristung und Kürzung des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe von der Kommission aufgegriffen wurde.

Gleichwohl löst die Hartz-Kommission die grundlegenden Probleme der sozialen Sicherung nicht. Dringend notwendig ist eine umfassende Reform des Bundessozialhlfegesetzes, die u.a. Leistungen pauschaliert und Sozialhilfeempfänger in die gesetzliche Krankenversicherung überführt. Zurzeit sind 550.000 Sozialhilfeempfänger nicht krankenversichert, für deren Privatbehandlung die Kommunen 1,2 Milliarden EURO pro Jahr aufbringen.

„Mit dem Vorschlag der Schaffung von Jobcentern als zentrale Anlaufstelle für alle Erwerbsfähigen einschließlich der Einführung von Fallmanagern kommt die Hartz-Kommission einer langjährigen Forderung des DStGB nach“, erklärte Landsberg. Diese Jobcenter seien flächendeckend in Deutschland einzurichten. Nach Auffassung des DStGB sind in Deutschland rund 500 Jobcenter notwendig.

Auch die Einbeziehung der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger in ein eigenes Leistungsrecht des Bundes für Erwerbsfähige ist eine langjährige Forderung des DStGB. „Dies ist ein Schritt zur Wiederherstellung der Nachrangigkeit in der Sozialhilfe“, so Landsberg. Voraussetzung ist allerdings, dass das zukünftige Leistungsrecht armutsfest ist und sichergestellt wird, dass z. B. Ehegatten oder Kinder nicht wieder zu einer ergänzenden Sozialhilfeleistung führen. Darüber hinaus müsse der Bund dauerhaft die Finanzierung übernehmen. Vor diesem Hintergrund ist auch vor der Illusion zu warnen, die Umsetzung der neuen Ansätze seien ohne zusätzliche finanzielle Mittel zu bewerkstelligen. Wenn bisher ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes bis zu 700 Arbeitslose betreuen muss und der Fallmanager im Jobcenter zukünftig für bis 100 zuständig sein soll, wird dies notwendigerweise zusätzliche Mittel erfordern.

Zusätzlich ist eine Offensive zum Bürokratieabbau notwendig. Sie muss den Unternehmen – aber auch den Kommunen – mehr Flexibilität ermöglichen. Dazu gehören die Stärkung kommunaler Investitionen und die Erleichterung von Investitionen der Wirtschaft. Nur so kann Wachstum entstehen, als einziger Weg um mehr Arbeitsplätze zu schaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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