Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Apothekenbelastung dreimal stärker als politisch gewollt

(Berlin) - Die Belastung der Apotheken durch das seit Beginn des Jahres geltende Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) ist dreimal stärker als vom Gesetzgeber geplant. Hierauf weist die Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) am 17. Mai in Berlin hin. Der Gesetzgeber wollte mit Verabschiedung des BSSichG einen Sparbeitrag der Apotheken von 350 Mio. Euro erzielen. Tatsächlich kumulieren die Belastungen für die Apotheken aber anhand der vorliegenden Quartalsabrechnung auf rund das Dreifache. Rechnet man die Zahlen des ersten Quartals 2003 auf das Gesamtjahr hoch, geht die Apothekenvergütung um rund 900 Mio. Euro zurück. Pro Apotheke bedeutet dies eine Verminderung des Einkommens vor Steuern um mehr als 41.000 Euro. Diese überproportionale Belastung ist primär Folge des ebenfalls im Gesetz vorgesehenen Großhandelsabschlages, der in der Realität zu knapp 80 Prozent auf die Apotheken weitergewälzt wird.

Hermann S. Keller, Vorsitzender des DAV, sieht akuten Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. "Bereits jetzt sind Tausende von Beschäftigungsverhältnissen in Apotheken dieser ungerechten und vom Gesetzgeber in dieser Höhe nicht gewollten Belastung zum Opfer gefallen." Keller forderte die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, diese für die Apotheken ruinöse Situation durch Änderung des Gesetzes so schnell wie möglich zu beseitigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Jägerstr. 49-50, 10117 Berlin Telefon: 030/40004313, Telefax: 030/40004133

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