Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Arbeitslosengeld wird pünktlich ausgezahlt / Länder müssen Einsparungen an die Kommunen weitergeben

(Berlin) - „Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht davon aus, dass die Arbeitsagenturen und die Sozialämter das Arbeitslosengeld II pünktlich zum Jahresanfang 2005 auszahlen werden. Die ersten Bescheide werden in diesen Tagen an die Hilfeempfänger versandt“, sagte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Schramm, im Anschluss an die Präsidiums- und Hauptausschusssitzung am 09. November in Berlin. Deutschlandweit arbeiten die Städte und Gemeinden mit Hochdruck an der Umsetzung von Hartz IV.

Vorrangiges Ziel ist es, die finanziellen Leistungen für die Arbeitslosengeld II- Empfänger zu erbringen. Schritt für Schritt werden dann die Jobcenter als zentrale Anlaufstelle für Erwerbslose aufgebaut. Gemeinsam mit der Wirtschaft und den Wohlfahrtsverbänden werden die Kommunen im Rahmen ihrer Möglichkeiten mehr zusätzliche Beschäftigungsangebote, zum Beispiel im Pflegebereich, im Umweltschutz und in der der Jugendarbeit schaffen, so dass die Erwerbslosen eine Beschäftigung und eine Zukunftsperspektive bekommen. Dies gilt besonders für Jugendliche bis zu 25 Jahren, die künftig einen Anspruch auf einen Arbeits-, einen Ausbildungsplatz oder eine gemeinnützige Beschäftigung haben.

Jeder, der rechtzeitig den Antrag gestellt hat, wird am 1. Januar sein korrektes Arbeitslosengeld II erhalten. Für mögliche Problemfälle wird es Abschlagszahlungen geben. Kein Betroffener wird ohne Geld auf der Straße stehen. Hier ist die Bundesagentur im Wort. Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur, Frank Weise, der gestern Gast des Hauptausschusses des Deutschen Städte- und Gemeindebundes war, hat dies den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern noch einmal bestätigt.

„Die Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist das größte Reformprojekt im Sozialbereich. Der Umstellungsprozess fordert Tausende von Mitarbeitern in den Sozialämtern heraus“, sagte Schramm.

Für die Reformfähigkeit Deutschlands ist die konsequente Umsetzung von Hartz IV ein wichtiges Signal. Die Maßnahmen werden aber nur wirken, wenn wir endlich mehr Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt schaffen. Das wir nur gelingen, wenn die Politik dauerhaft die Investitionskraft der Kommunen stärkt, damit insbesondere das örtliche Handwerk und der Mittelstand wieder Aufträge für bessere Schulen, Wege und Plätze erhalten und damit neue Arbeitsplätze schaffen.

Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund muss die Hartz IV-Reform auch finanzielle Entlastungen für die Kommunen bringen. „Die Bundesregierung hat mehrfach zugesichert, die Städte und Gemeinden durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe bundesweit um 2,5 Mrd. Euro zu entlasten“, sagte Schramm.

Der DStGB appelliert in diesem Zusammenhang an die Länder, wie im Vermittlungsverfahren zugesagt, ihre eigenen Einsparungen durch die Wohngeldreform ohne Abstriche an die Kommunen weiterzugeben. Die neuen Länder sind aufgerufen, den Solidarausgleich Ost ungekürzt ihren Kommunen weiterzugeben, die alten Bundesländer sollten darauf verzichten, mit einem Teil ihrer Einsparungen Ausgleichszahlungen für die neuen Länder zu finanzieren.

In diesem Zusammenhang wandte sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund strikt gegen die Absicht einzelner Kreise, die Umsetzung der Hartz IV-Reform zur Erhöhung der Kreisumlage auszunutzen. Zurzeit liegt kein belastbares Zahlenmaterial über die Auswirkungen von Hartz IV vor. Sollten bei Kreisen Mehrbelastungen auftreten, sind diese durch das Revisionsverfahren auszugleichen. Bis dahin sind Zwischenlösungen zu suchen. Eine Erhöhung der Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden dauerhaft treffen wird, ist strikt abzulehnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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