Pressemitteilung |

Arzneimittel: Umfassende, neutrale und werbefreie Befreiungsliste in wenigen Tagen im Internet

(Essen) - Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) hat der Gesetzgeber unter anderem die Grundlage dafür geschaffen, dass zahlreiche Arzneimittel von der Zuzahlung befreit werden können, wenn ihr Preis deutlich unter dem Festbetrag liegt. Im Laufe der ersten Juliwoche wird nun die entsprechende Befreiungsliste im Internet unter www.gkv.info für jedermann zugänglich sein. Sie gilt für alle gesetzlich Versicherten, unabhängig davon, in welcher Krankenkasse sie sind. Dies teilten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen mit.

Die Möglichkeit, Arzneimittel von der Zuzahlung zu befreien, ist eine Neuregelung aus dem Arzneimittel-Sparpaket. Das Gesetz sieht klare Grenzen vor, wann ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit werden kann. Die gesetzliche Zuzahlung wird auch nach dem 1. Juli die Regel bleiben, die Zuzahlungsbefreiung ist - zumindest vorerst - die Ausnahme.

Bereits in der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli erhalten die Apotheken online die aktuellen Daten. Die Apotheken müssten also auch schon am Samstag, den 1. Juli informiert sein. Deshalb raten die Krankenkassen: "Fragen Sie in der Apotheke oder bei der Versandapotheke, ob das Arzneimittel auf Ihrem Rezept von der Zuzahlung befreit ist oder ob es vielleicht ein vergleichbares Arzneimittel ohne Zuzahlung gibt, dass Sie statt dessen nehmen können."

Schon vor einigen Wochen sind die Kriterien und Grenzwerte, nach denen die Arzneimittelhersteller ihre Preise so gestalten können, dass für viele Arzneimittel keine Zuzahlung mehr geleistet werden muss, von den Spitzenverbänden der Krankenkassen bekannt gemacht worden. Seit Ende Mai kündigen verschiedene Arzneimittelhersteller an, für viele ihrer Produkte die Preise so weit zu senken, dass diese ab Juli ohne die gesetzliche Zuzahlung erhältlich sind. Bisher sind allerdings nur unvollständige Informationen und Ankündigungen bekannt. Eine vollständige, neutrale und werbefreie Übersicht fehlt noch. Deshalb ist derzeit für Versicherte, Ärzte, Apotheken und Krankenkassen noch nicht vollständig erkennbar, wie die Hersteller tatsächlich entschieden haben. Erst am 1. Juli sind alle Arzneimittelpreise bekannt.

Vollständige und neutrale Befreiungsliste in der ersten Juliwoche

Jeder Arzneimittelhersteller hat die Möglichkeit, jeweils zum 1. oder 15. eines Monats die Preise für seine Arzneimittel zu ändern. Diese Preise muss er mit niemandem abstimmen. Sie unterliegen ausschließlich der Kalkulation des Arzneimittelherstellers. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen erhalten am 1. oder 15. eines Monats (bzw. am ersten Arbeitstag danach, wenn der Stichtag auf ein Wochenende fällt) die amtlichen Preismeldungen. Im aktuellen Fall heißt dies, dass die Spitzenverbände die neuen Preise erst am Montag, den 3. Juli erfahren. Erst dann wissen die Spitzenverbände, ob und ggf. wieweit ein Arzneimittel unter dem jeweiligen Festbetrag liegt und können damit beginnen, die neutrale, umfassende und werbefreie Befreiungsliste erstmalig zu erstellen. Deshalb kann sie erst im Laufe der ersten Juliwoche unter www.gkv.info veröffentlicht werden. Die Spitzenverbände werden mit einer Pressemitteilung über den genauen Veröffentlichungstermin nochmals informieren. Die Liste wird künftig alle zwei Wochen aktualisiert.

Gemeinsame Presseerklärung

Arbeitsgemeinschaft
der Spitzenverbände der Krankenkassen

AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Knappschaft, Bochum
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg

Quelle und Kontaktadresse:
BKK Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Körperschaft des öffentlichen Rechts Elke Meinhold, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: (0201) 179-01, Telefax: (0201) 179-1000

(tr)

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