Pressemitteilung | Apothekerverband Nordrhein e.V.

Arzneimittelversorgung: Apotheker wollen mehr wirtschaftliche Veranwortung übernehmen

(Düsseldorf) - Die Apothekerschaft will trotz erschwerter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen aktiv daran mitwirken, den Anstieg der Arzneimittel-Ausgaben zu begrenzen. "Wir wollen mehr wirtschaftliche Verantwortung bei der Arzneimittelversorgung übernehmen und mit konstruktiven Lösungsvorschlägen bestehende Wirtschaftlichkeitsreserven im Gesundheitssystem erschließen. Auf diese Weise können wir die Bemühungen der Krankenkassen, die Beitragssätze für Patienten zu stabilisieren, aktiv unterstützen", erklärte Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein e.V., auf der Mitgliederversammlung am 10. Mai 2006 in Düsseldorf. Zu den Maßnahmen gehört das innerhalb des Berufsstandes entwickelte Modell der Zielpreisvereinbarung und die Forderung nach einer Absenkung der Mehrwertssteuer auf Arzneimittel.

Anlässlich der Mitgliederversammlung wies der Apothekerverband Nordrhein e.V. daraufhin, dass die Apotheken nachweislich nicht zu den wirtschaftlichen Gewinnern im Gesundheitssystem gehören und die Mehrausgaben bei der Arzneimittelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu verantworten haben. Das verdeutlicht insbesondere der veränderte Wertschöpf-ungsanteil der Apothekerschaft an den Arzneimittel-Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser ist von 17,3 Prozent (in 2003) auf 16,8 Prozent in 2005 deutlich gesunken (siehe dazu Grafik "Wertschöpfungsanteile an den GKV-Arzneimittelausgaben").

Wie die Apothekerschaft konkret an der Erschließung von Wirtschaftslichkeitsreserven im Gesundheitssystem mitwirken möchte, zeigt das Modell der Zielpreisvereinbarung. "Damit wollen die Apotheker mehr wirtschaftliche Verantwortung bei der Verordnung von Arzneimitteln übernehmen, ohne allerdings die Therapiebestimmungen des Arztes zu beeinflussen", so Thomas Preis. Die

Idee der Zielpreisvereinbarung ist folgende: Verordnet der Arzt einen Wirkstoff, dessen Patent abgelaufen ist und für den es ein ein entsprechendes Nachahmer-Produkt (Generikum) gibt, dann übernimmt der Apotheker die Abgabe eines preiswerten Arzneimittels, allerdings nur, wenn der Arzt den Apotheker über die sog. "Aut-Idem"-Regelung dazu autorisiert hat. Der Arzt trägt bei diesem Modell nach wie vor die Verantwortung für die Indikationsstellung, für die Menge der verordneten Arzneimittel und für die Verordnungsstruktur, das betrifft vor allem die Auswahl des Wirkstoffes.

Gesenkter Mehrwertssteuersatz auf Arzneimittel würde Krankenkassen spürbar entlasten

Über diese Eigeninitiativen hinaus fordert die Apothekerschaft mit Blick auf weitere Einsparpotenziale im Gesundheitswesen die Reduzierung des Mehrwertssteuersatzes für Arzneimittel auf sieben Prozent. Diese Forderung gewinnt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über die geplante Mehrwertssteuererhöhung und höhere Krankenkassenbeiträge eine besondere Bedeutung. Denn eine Anhebung der Mehrwertssteuer von 16 auf 19 Prozent würde den gesetzlichen Krankenkassen mit über 800 Mio Euro, also 0,08 Beitragssatzpunkten, teuer zu stehen kommen. "Den Krankenkassen in der jetzigen Situation eine zusätzliche Steuerlast in dieser Größenordnung aufzubürden, ist kontraproduktiv und nicht nachvollziehbar", bekräftigte Thomas Preis bei seiner Rede auf der Mitgliederversammlung. "Eine Absenkung des Mehrwertssteuersatzes von 16 Prozent auf

7 Prozent indes würde die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) um rund 2,2 Mrd. Euro, also um gut 0,2 Beitragssatzpunkte, entlasten, und somit zur Stabilisierung der Beitragssätze beitragen", so Preis weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Apothekerverband Nordrhein e.V. Pressestelle Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 439170, Telefax: (0211) 4391717

(bl)

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