Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Auch bei Servicerufnummern droht neues Telekom-Monopol / VG-Richter ignorieren Bedeutung des Wettbewerbs

(Köln) - Die Kette nicht mehr nachvollziehbarer Fehlentscheidungen des Verwaltungsgerichts (VG) Köln reißt nicht ab. In der vergangenen Woche haben die Richter entschieden, dass die Deutsche Telekom AG nicht verpflichtet sei, wie bisher alle gewählten Servicerufnummern abzurechnen. Besonders schlimm: Sogar Internet by Call, eine von Millionen Kunden genutzte Möglichkeit, ins Internet zu gelangen, wäre betroffen. Lediglich Call by Call für Sprachtelefone und Auskunftsdienste sollen noch über die DTAG-Rechnung laufen können. Damit hat das VG Köln eine Entscheidung der Regulierungsbehörde ausgehebelt. Die RegTP will in Revision gehen.

Dies ist bereits die vierte derartig zu Ungunsten des Wettbewerbs und der Kunden ausfallende Entscheidung der Richter binnen fünf Wochen. Zuvor waren die schmalbandige Internet-Flatrate sowie die schnelle Bereitstellung von Mietleitungen und Telefonanschlüssen vorläufig gestoppt worden. "In für Millionen Kunden wichtigen Bereichen wird so der Wettbewerb ausgehebelt", so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. "Wenn das Bundesverwaltungsgericht nicht anders entscheidet, dann ist einer Remonopolisierung des gerade erst in Schwung gekommenen Mehrwertdienstemarktes Tür und Tor geöffnet. Die Richter lassen in allen Entscheidungen der vergangenen Wochen in erheblichem Maße Einsicht in wirtschaftliche Zusammenhänge vermissen. Die Schiedsrichterfunktion der RegTP wird völlig ausgehebelt und Wettbewerb ist auf diese Art und Weise nicht mehr möglich. Dem Wettbewerb wird so schwerer Schaden zugefügt. Es ist nun Sache der höheren Instanz, ihren größeren wirtschaftlichen Sachverstand zur Geltung zu bringen und die Entscheidungen des VG zu korrigieren."

Der VATM weist darauf hin, dass es sich bei den Beschlüssen des VG Köln zu Flatrate, Mietleitungen und Telefonanschlüssen um einstweilige Regelungen handelt, gegen die die Parteien befugt sind, Rechtsmittel einzulegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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