Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Auch im Notfalldienst zahlt der Patient nur einmal

(Berlin) – Auch im ärztlichen Notfalldienst gilt seit 1. Juli der Grundsatz: Bei der ersten Inanspruchnahme im Quartal wird die Praxisgebühr von zehn Euro fällig. Wenn der Patient im selben Quartal nochmals den Notdienst aufsuchen muss, braucht er nicht erneut die Gebühr zu bezahlen. Eine entsprechende Vereinbarung trafen die Spitzenverbände der Krankenkassen zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Diese Regelung stellt eine deutliche Vereinfachung für die Patienten dar, da sie bis zum 30. Juni für jede Notfallbehandlung zehn Euro bezahlen mussten.

Nun gilt für den Notfalldienst die gleiche Regelung wie auch für den normalen Praxisbesuch: Jeweils der Erstkontakt im Quartal kostet zehn Euro Praxisgebühr.

Derzeit finden noch Gespräche zwischen der KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen statt, um die Nachbehandlung einer Notfallbehandlung bei einem niedergelassenen Arzt zu regeln. Bisher war diese automatisch von der Praxisgebühr befreit.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3, 50931 Köln Telefon: 0221/40050, Telefax: 0221/4005160

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