Pressemitteilung | DDV - Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.

Ausnahmen beim Mindestlohn auch für Prospekt-Zusteller

(Wiesbaden) - Der Deutsche Dialogmarketing Verband nimmt Stellung zu den Plänen der Koalition, beim gesetzlichen Mindestlohn unter anderem Zeitungsverlegern Sonderregeln zu gewähren.

Patrick Tapp, Präsident des DDV: "Kurz vor dem Zieleinlauf wird der allgemeine Mindestlohn durch diverse Branchenausnahmen löchrig wie ein Schweizer Käse. Wenn man aber schon diesen Weg geht, dann ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum im Zustellerbereich nur Zeitungen und Anzeigenblätter eine Ausnahmeregelung erhalten sollen. Auch die Prospektverteil-Unternehmen, die den Bürgern tagtäglich Werbeinformationen zustellen, sind von der Einführung des Mindestlohns massiv betroffen. Die fehlende Gleichbehandlung an dieser Stelle ist juristisch höchst fragwürdig."

Die Koalition hatte sich am Freitag unter anderem darauf geeinigt, dass Zeitungsverlage den Mindestlohn erst von 2016 an bezahlen sollen.

Patrick Tapp weiter: "Die Schacherei im Endspurt der parlamentarischen Beratungen zum gesetzlichen Mindestlohn verdeutlicht einmal mehr, was für ein Murks hier fabriziert worden ist. Dies zeigt schon die Einbeziehung geringfügig Beschäftigter ohne jeden Hinweis, wie dies praktisch lösbar sein soll. Mehrbelastungen von rund 9,7 Milliarden Euro für die Wirtschaft, etwa 2.500 zusätzliche Stellen bei der Zollverwaltung sowie höhere Güter- und Dienstleistungskosten zeigen außerdem, wer nachher die Zeche für den künftigen Mindestlohn zahlt, nämlich Unternehmen, Steuerzahler und Konsumenten. Insgesamt kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass mit den Änderungen in letzter Minute berechtigte Bedenken und Ansprüche anderer Branchen gezielt unter den Tisch fallen sollen. Das schürt breite Unzufriedenheit."

Quelle und Kontaktadresse:
DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. Pressestelle Hasengartenstr. 14, 65189 Wiesbaden Telefon: (0611) 97793-0, Fax: (0611) 97793-99

(sy)

NEWS TEILEN: