Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE begrüßt sächsischen Änderungsantrag zur Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

(Berlin) - Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. begrüßt nach Aussage seines zuständigen Dezernatsleiters, Hans Potthast, ausdrücklich den sächsischen Änderungsantrag zur Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Insbesondere da dieser, so Potthast weiter, über eine entsprechende Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen noch hinausgehe.

Man sei dem Land Sachsen dankbar, dass die Probleme der Verordnung im Bereich der Abfallsammlung und Straßenreinigung aufgegriffen und in Verbindung mit dem niedersächsischen Antrag durch entsprechende Ergänzungen zu einer umsetzungsfähigen Verordnung gestaltet werden sollen.

So zum Beispiel durch den Beibehalt der Möglichkeit einer Zweischichtigkeit bei der Abfallsammlung. Das biete nicht zuletzt den Rahmen, kostengünstiger zu arbeiten. "Dies kommt direkt dem Bürger zugute. So hat z. B. der Kämmerer der Stadt Dortmund schon eine Gebührenanpassung von 3,4 Prozent verkündet, die u.a. auf die zeitliche Einschränkung der Abfallsammlung zurückzuführen ist", so Potthast.

Man hege daher die Hoffnung, so der BDE, dass diese Initiative im Interesse von Bürgern und Entsorgungswirtschaft zum Erfolg und damit zu einer vollziehbaren Verordnung führe.

Der BDE ist die mitgliederstärkste Vereinigung der bundesdeutschen Entsorgungsbranche. Als überwiegend mittelständisch strukturierter Verband repräsentiert er rund 900 Mitgliedsunternehmen mit ca. 160.000 Beschäftigten und ca. 18 Mrd. Euro Umsatz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Tempelhofer Ufer 37 10963 Berlin Telefon: 030/5900335-0 Telefax: 030/5900335-99

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