Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE zur Novelle der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung: Verschärfung brächte Wettbewerbsverzerrung

(Köln) - Eindringlich appellierten die Industrieverbände bei einer Anhörung zum Referentenentwurf der Novelle der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung auf eine verschärfende Umsetzung der Europäischen Abfallverbrennungsrichtlinie zu verzichten. Auch der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. – BDE (Köln) wies am 29. Juli auf die klimapolitische Relevanz von Verbrennung und Mitverbrennung hin.

Nachdem die Europäische Abfallverbrennungsrichtlinie vorliegt, wird im Bundesumweltministerium an einer entsprechenden Veränderung der deutschen Bestimmungen gearbeitet. Der dazu entwickelte Referentenentwurf war Gegenstand eine Erörterung beteiligter Verkehrskreise.

Dem BDE kam es besonders darauf an, dass die neuen Bestimmungen das Mitverbrennen von geeigneten Abfällen und Sekundärbrennstoffen in industriellen Feuerungsanlagen nicht behindern oder sogar verhindern. Denn, so die BDE-Auffassung, nur wenn beide Wege offen stünden, nämlich sowohl die Monoverbrennung in Müllverbrennungsanlagen als auch die Mitverbrennung dafür geeigneter Abfälle in industriellen Feuerungsanlagen, könnten die erforderlichen Vorbehandlungskapazitäten dargestellt werden, die im Jahre 2005 benötigt würden.

Dann nämlich darf kein Rohmüll mehr unbehandelt abgelagert werden. Der Abfall ist vor der Deponierung so vor zu behandeln, dass von ihm keine Auswirkungen mehr auf Luft, Boden oder Grundwasser ausgehen. Eine solche „Inertisierung“ ist nach Expertenmeinung nur durch thermische Verfahren erzielbar.

Der Kölner Verband unterstreicht auch die Bedeutung der Verbrennung und Mitverbrennung für die Klimapolitik, wo die CO2-Reduzierung ein äußerst wichtiges Ziel internationaler Bemühungen darstelle.

Ferner befürchte man, dass eine Verschärfung der Abfallverbrennungsrichtlinie nur für Deutschland eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung auf dem europäischen Markt nach sich ziehen würde. Der BDE forderte daher, die Novelle der 17. BImSchV auf die genaue Übernahme der Brüsseler Vorgaben zu beschränken.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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