Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zum Versicherungsteuer- und Kraftfahrzeugsteuergesetz: Keine neue Steuer für Windparks auf hoher See / Regierung konterkariert ihre eigenen Ziele beim Offshore-Ausbau / Richtige Steuerbefreiung für Elektroautos sollte auch für Erdgasautos gelten

(Berlin) - "Die überraschenden Pläne der Bundesregierung, die Versicherungssteuer auch auf Offshore-Windanlagen auf hoher See auszuweiten, stellen ein weiteres Hindernis für die notwendigen Investitionen in Windparks auf dem Meer dar. Mit diesem Schritt, der ausschließlich dazu dient, mehr Geld einzunehmen, konterkariert die Bundesregierung ihre eigenen ehrgeizigen Ziele der Energiewende." Das sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich einer Anhörung zur Novellierung des Versicherungsteuer- und Kraftfahrzeugsteuergesetzes im Deutschen Bundestag am kommenden Montag.

Danach plant die Bundesregierung den Geltungsbereich des deutschen Versicherungsteuergesetzes auf die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) auf dem offenen Meer auszudehnen. Betroffen wären zahlreiche Offshore-Parks, die momentan in Bau oder Planung sind. Die Investitionen in Windparks auf dem Meer sind mit hohen technischen und finanziellen Risiken belastet, die durch Versicherungen abgedeckt werden müssen. Nur so kann das Investorenrisiko sinnvoll eingegrenzt werden und eine akzeptable Rendite erzielt werden. "Die Einführung dieser Versicherungsteuer für Offshore-Windparks bedroht die privatwirtschaftliche Investitionsbereitschaft", sagte Müller. Nach der Zielsetzung der Bundesregierung sollen bis 2020 zehn Gigawatt und bis 2030 rund 25 Gigawatt Windkraftleistung auf dem offenen Meer erreicht werden. Für diese Ziele seien die Steuerpläne der Bundesregierung ein erhebliches Hindernis.

Weiteres Thema der Anhörung werden die Pläne der Bundesregierung sein, die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Der BDEW unterstützt diesen wichtigen Schritt, da es gerade in der Markthochlaufphase bedeutend ist, Anreize für den Erwerb dieser Fahrzeuge zu schaffen. Nur so lassen sich steigende Fahrzeugzahlen erreichen. Allerdings sollten auch Erdgasautos, die ebenfalls zur CO2-Reduktion und Diversifikation des Kraftstoffmixes beitragen, in ihrer Marktentwicklung nicht vernachlässigt werden. Der BDEW fordert deshalb eine technologieoffene Gestaltung der Förderung der Einführung alternativer Antriebe und damit eine Ausdehnung der Steuerbefreiung auch auf Erdgasautos.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Henning Jeß, Pressereferent, Presse Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

(cl)

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