Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur heutigen Sitzung des Bundesrates

(Berlin) - Der Bundesrat befasst sich heute unter anderem mit den Gesetzen zum Strommarkt, zur Digitalisierung der Energiewende und zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes.

Mit Blick auf das Strommarktgesetz appelliert der BDEW an die Länderkammer, den Empfehlungen zu Energiespeichern zu folgen, die zuvor der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates beschlossen hatte: "Es ist dringend erforderlich klarzustellen, dass Speicheranlagen keine 'Letztverbraucher' sind. Derzeit werden sie doppelt mit Netzentgelten belastet und sind deshalb oftmals unwirtschaftlich - trotz ihrer für die Stabilität der Stromversorgung so wichtigen Rolle. Das hemmt auch die Bereitschaft, in Innovationen und die Errichtung von Speichern zu investieren. Grundsätzlich kann das Strommarktgesetz aus unserer Sicht eine sichere Energieversorgung nur mittelfristig gewährleisten. Wir sprechen uns daher für ein begleitendes Monitoring aus, damit schnell eingegriffen werden kann, falls eine bezahlbare und sichere Versorgung in Gefahr gerät", so Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

"Zudem appellieren wir an den Bundesrat, heute grünes Licht für die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) zu geben, damit die neuen Regelungen wie geplant am 1. Januar 2016 in Kraft treten können. Das würde den effizienten und klimaschonenden KWK für die nächsten sieben Jahre Planungssicherheit gegeben. Es wäre ein weiterer wichtiger Beitrag für die Integration der Erneuerbaren in das deutsche Energiesystem und für die Stärkung des Klimaschutzes: Mit dem geplanten Ausbauziel von 120 Terawattstunden KWK-Strom bis 2025 könnten immerhin zwölf Millionen Tonnen CO2 eingespart werden", so Müller weiter.

Auch das Digitalisierungsgesetz steht heute auf der Agenda des Bundesrates. Hierzu Müller: "Das Gesetz ist ein zentraler Pfeiler, um die Energiewende zukunftsfähig zu machen. Jetzt muss es darum gehen, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie sowohl für die Netzbetreiber als auch für die Kunden tragbar, verlässlich und im vorgesehenen Zeitplan umsetzbar sind. Die Chancengleichheit der Wettbewerber und insbesondere die für die Digitalisierung wichtige Aufgabe der Verteilnetzbetreiber müssen garantiert werden. Jeder Marktteilnehmer muss alle notwendigen Daten zur Erfüllung seiner energiewirtschaftlichen Aufgaben in der gebotenen Qualität und Schnelligkeit erhalten. Dies war und ist eine der wichtigsten Forderungen des BDEW. Auch muss die Refinanzierung der immensen Investitionen dringend gewahrt werden. Damit die Digitalisierung der Energiewende gelingt, wird der BDEW sich bei der Ausgestaltung der Regelungen weiterhin intensiv einbringen und praktische Umsetzungsfragen thematisieren."

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Manuela Wolter, Pressereferentin Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(cl)

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