Pressemitteilung | BDP e.V. - Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen - Bundesgeschäftsstelle

BDP: Für Psychologen gilt der von ver.di ausgehandelte Tarifvertrag / Die durchgesetzten Gehaltserhöhungen für Ärzte werden vom BDP als unsolidarisch bewertet

(Berlin) - Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) bezieht zum Tarifabschluss zwischen den Universitätskliniken und dem Marburger Bund wie folgt Stellung. Der BDP nimmt das vom Marburger Bund (MB) verhandelte Ergebnis zur Kenntnis, gibt aber zu Bedenken, dass sich die Gehaltssteigerung für Ärztinnen und Ärzte mittel- bis langfristig nur zu Lasten der Arbeitsbedingungen und Vergütungen der anderen Berufsgruppen in den Krankenhäusern umsetzen lassen. Politik des MB war es seit Herbst 2005, sich von ver.di nicht mehr vertreten zu lassen und eine auf die eigene Berufsgruppe zugeschnittene Rolle als Tarifpartner zu erhalten. Politik des BDP war es im Gegensatz zum MB, die Kooperation mit ver.di - und damit die Solidarität unter den Berufsgruppen - nicht aufzukündigen. Der MB hat sich mit diesem Schritt der eigenständigen Tarifpartnerrolle bewusst für eine Ausgrenzung der anderen Heilberufe und akademischen Berufsgruppen in seinen Tarifverhandlungen ausgesprochen.

Der BDP hat bereits vor Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes 1999 immer darauf hingewiesen, dass Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) mit Fachärzten gleichzustellen sind und die entsprechende tarifliche Eingruppierung gemäß BAT Ib gefordert. Vertreter des BDP haben diese Forderung unter anderem in die ver.di-Bundesfachkommission Psychologische Psychotherapeuten getragen, wo sie Eingang in die derzeitigen Entgeltverhandlungen für den neuen TVöD finden. Es wurde mit ver.di Einigkeit erzielt, dass mit dem neuen TVöD die PP/KJP dem Facharzt gleich in die Entgeltgruppe (EG) 14.3 einzugruppieren sind. Bis 2007 sollen die Entgeltgruppen beschrieben sein. BDP und ver.di fordern, Psychotherapeuten wie Fachärzte nach EG 14.3, Psychotherapeuten in Ausbildung in EG 14.1 und Diplom-Psychologen in EG 13 einzugruppieren.

Die nun entstandene unterschiedliche Behandlung von Psychologen und Psychotherapeuten einerseits und Ärzten andererseits basiert darauf, dass sich Ärzte mit einem gesonderten Tarifvertrag haben durchsetzen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP), Bundesgeschäftsstelle Christa Schaffmann, Pressesprecherin Glinkastr. 5-7, 10117 Berlin Telefon: (030) 22605699, Telefax: (030) 22605698

(sk)

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