Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. im DEHOGA Bundesverband (BDT)

BDT-Fortbildungsveranstaltung am 29./30.September 2003 stößt bereits auf große Nachfrage / Marken- und Namensschutz ein Schwerpunktthema

(Berlin) - Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT / DEHOGA) lädt seine Mitglieder zur diesjährigen Mitgliederversammlung mit Fortbildungsseminar am 29./30. September 2003 nach Berlin ein. Über 100 Discothekenunternehmer aus dem ganzen Bundesgebiet werden erwartet.

„Nach einem für die Branche katastrophalen Sommer mit Umsatzeinbrüchen von zum Teil über 50 Prozent besteht bei den Unternehmern ein großes Bedürfnis nach Informations- und Erfahrungsaustausch“, erklärt Henning Franz, Präsident des BDT. „Vor allem müssen Ideen und neue Anregungen her, um die schwächelende Discotheken-Konjunktur wieder anzukurbeln.“

Dabei wird das Seminar wie gewohnt Lösungen für aktuelle Probleme bieten. So beschäftigen zur Zeit sehr viele Unternehmer Abmahnungen von Red Bull aber auch anderer Firmen, die sich die branchenüblichen "Ü-30" oder ähnliche Partys haben schützen lassen. Unterlassungserklärungen oder die Zahlung von Lizenz- oder Nutzungsgebühren werden vom Discothekenunternehmer gefordert. Welche Namen sind überhaupt schutzfähig? Wie weit geht der Namensschutz? Wie sollte man sich bei einer Abmahnung verhalten? Welchen Kosten kommen auf den Unternehmer zu? Sollte sich der Unternehmer selber die Namen seiner Veranstaltungen und Partys schützen lassen?

Kosten sparen heißt die Devise, wenn der Umsatzmotor stottert. Wo kann man Potentiale einsparen, wo sind innerbetriebliche Prozesse und Strukturen optimierbar? Auf der Basis einer aktuellen, repräsentativen Umfrage unter den 16-29 jährigen Gästen werden Megatrends für 2004 bei der BDT-Veranstaltung aufgezeigt und Handlungsempfehlungen zur praktischen Umsetzung gegeben.

Weitere bekannte Themen stehen ebenfalls auf der Tagesordnung. Unter anderem stellt sich die Frage: Wie erfolgreich war der Kampf gegen schwarz-gastronomische Discoveranstaltungen in den Sommermonaten? Wie entwickeln sich die GEMA-Gebühren – welche Steigerungen sind in 2004 zu erwarten? Beim BDT-Treffen werden hochkarätige Referenten Antworten auf die genannten Fragen geben.

Interessierte Discothekenunternehmer können sich unter www.dehoga-bdt.de oder direkt in der BDT-Geschäftsstelle, Tel.: 030/726252-28, E-Mail: disco@dehoga.de, informieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V., BDT c/o DEHOGA Postfach, 10873 Berlin Telefon: 030/72625228, Telefax: 030/82625242

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