Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

BDZV: Gesetzesinitiative des Wirtschaftsministeriums zur Änderung der Pressefusionskontrolle ist ein diskussionsfähiger Ansatz

(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die aktuelle Gesetzgebungsinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung der Pressefusionskontrolle. "Das Gesetzesvorhaben ist im Grundsatz geeignet, die historisch gewachsene Vielfalt der Presse in Deutschland im sich ständig wandelnden und weiter wachsenden Markt der Massenmedien zu erhalten", heißt es in dem Positionspapier, das vom Erweiterten Präsidium des BDZV heute in Berlin einstimmig verabschiedet wurde. Ausdrücklich unterstützen die Zeitungsverlage die in dem Referentenentwurf artikulierte Bereitschaft, die fusionsrechtlich relevanten Umsatzschwellen anzuheben und eine Bagatellklausel einzuführen. Der BDZV hält allerdings daran fest, den Schwellenwert für Umsatzerlöse auf nicht weniger als 100 Millionen Euro festzusetzen und die Bagatellklausel bis zu einem Umsatz von zehn Millionen Euro zu ermöglichen.

Als "pressepolitisch interessanten und diskussionsfähigen Ansatz" bewerten die Zeitungsverleger darüber hinaus die Überlegungen des Ministeriums, Pressefusionen in einem stärkeren Umfang zu erlauben, soweit dabei Vorgaben zur Vielfaltssicherung eingehalten werden. Eine solche Öffnung der pressespezifischen Fusionskontrolle sei allerdings nur dann akzeptabel, wenn sie sicherstelle, "dass bei der gesetzgeberischen Aktualisierung der Kontrolle künftiger Fusionen von Verlagen die verfassungsrechtlich verankerte privatwirtschaftliche Prägung der Presse erhalten bleibt", heißt es in dem Beschluss des Erweiterten Präsidiums. Ebenso wichtig sei es für die Verlage aber auch, dass die Gesetzesnovelle ins einem sich verdichtenden Medienmarkt verstärkte Möglichkeiten zu Kooperationen untereinander biete. Hierdurch gewännen die Verlage an unternehmerischer Flexibilität, was letztlich zur Sicherung der Zeitungsvielfalt beitrage. In seinem Beschluss bekräftigte das Erweiterte Präsidium, dass die Zeitungsverleger sämtliche gesetzlichen Auflagen ablehnen, die zu einer Trennung von verlegerischer und publizistischer Verantwortung führen oder die Presseunternehmen einer Kontrolle durch außenstehende Dritte unterwerfen würden. Dazu gehörten Überlegungen wie etwa die Schaffung eines Bundespresserechtsrahmengesetzes ebenso wie gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung der so genannten "inneren Pressefreiheit", Redaktionsstatute oder Redaktionsbeiräte sowie Stiftungsmodelle für die Presse und eine "pressefreiheitswidrige inhaltliche Vielfaltskontrolle".

Eine ausführliche Stellungnahme zu dem Referentenentwurf wird der BDZV in Kürze dem Bundeswirtschaftsministeriums übermitteln. Dieser sollte dann Grundlage für weitere Gespräche zwischen dem Ministerium und dem BDZV bilden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 (Haus der Presse), 10969 Berlin Telefon: 030/7262980, Telefax: 030/726298299

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