Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL bedauert Fortsetzung der Hängepartie um eine Entscheidung der EU-Kommission zur deutschen Lkw-Maut

(Frankfurt am Main) – Mit Bedauern nimmt der BGL die Entscheidung aus Brüssel zur Kenntnis, dass die amtierende EU-Kommission nicht mehr über das Mineralölsteueranrechnungsverfahren entscheiden wird, das im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut in Deutschland eingeführt werden sollte.

Hintergrund des deutschen Antrags ist das Vorhaben, denjenigen Teil der Mineralölsteuer, der bis heute der Infrastrukturfinanzierung in Deutschland dient, auf die Lkw-Maut in Deutschland anzurechnen. Nur so ist eine unangemessene Doppelbelastung von Infrastrukturabgaben für diejenigen Transportunternehmen zu vermeiden, die in Deutschland tanken. Mit dem Mineralölsteuerverrechnungsverfahren wäre zumindest sichergestellt, dass unabhängig vom Ort der Betankung inländische wie gebietsfremde Transportunternehmen zu identisch gleich hohen Wegekostenbeiträgen in Deutschland herangezogen würden. Ein Hauptgrund für den Tanktourismus würde damit entschärft. Das Mautanrechnungsverfahren soll sich nur auf anteilige Treibstoffmengen beziehen, die in- und ausländische Fahrzeuge auf deutschen Autobahnen verbrauchen. Auf diese Weise wäre auch die ureigene Forderung der Kommission aus ihren Weißbüchern erfüllt, bei der Einführung von Nutzergebühren die klassischen Wegefinanzierungssteuern (Kraftfahrzeug- und
Mineralölsteuer) in adäquater Weise abzusenken.

Der BGL hofft, dass die erneute Vertagung der Entscheidung kein schlechtes Omen für das Verfahren insgesamt darstellt. Jedenfalls bleibe das Thema der gerechteren Wegekostenanlastung in Europa für schwere Nutzfahrzeuge auf der Agenda der neuen Kommission, die es so oder so entscheiden müsse. Es bleibe nur zu hoffen, dass die neu berufene EU-Kommission zu den Grundsätzen und Weißbüchern der bisherigen Verkehrspolitik stehe und ernst mit den eigenen Ankündigungen mache. „Bedauerlich ist für die Betroffenen, dass die Hängepartie rund um die Lkw-Maut auch auf diesem Gebiet trotz einer einjährigen Prüfung nicht beendet werden konnte“, meinte BGL-Präsident Hermann Grewer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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