Pressemitteilung | Bitkom e.V.

BITKOM-Workshop zum Thema „Neuer Jugendschutz für Neue Medien“

(Berlin) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) betont angesichts der tragischen Ereignisse vom vergangenen Freitag in Erfurt die Bedeutung eines wirksamen Schutzes vor jugendgefährdenden und illegalen Inhalten im Internet. „Dies ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. „Ein wirksamer Schutz vor kriminellen und jugendgefährdenden Angeboten kann nur durch Selbstregulierungsinitiativen der Wirtschaft, internationale Kooperationen und erhöhte Anstrengungen im familiären Umfeld gesichert werden.“ Der Nationalstaat stößt bei der Regulierung des globalen Internet an seine Grenzen. Einzelstaatliche Regulierungen können gegen Angebote, die auf Servern im Ausland angeboten werden, keinen effektiven Schutz bieten. Die Blockierung des Zugangs zu bestimmten Websites stellt deshalb auch keine wirksame Lösung zur Bekämpfung illegaler bzw. jugendgefährdender Internetinhalte dar. Dies hat zuletzt das Europäische Parlament in einer Entschließung im April 2002 ausdrücklich festgestellt und stattdessen eine stärkere europäische und internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung illegaler Inhalte gefordert. Diesen Ansatz greift BITKOM mit seinem Einsatz für eine effektive Selbstregulierung und eine Stärkung der Medienkompetenz auf.

In Deutschland gehen Internetdienste-Anbieter seit langem wirksam gegen die Verbreitung illegaler Inhalte vor. Sobald sie Kenntnis von illegalen Inhalten erlangen und die technischen Möglichkeiten haben, werden diese Inhalte von ihren Servern entfernt. Bei strafrechtlich relevanten Inhalten arbeiten die Internet-Unternehmen mit staatlichen Strafverfolgungsbehörden zusammen. Bei legalen, aber altersabhängigen Inhalten sorgen Selbstkontrolleinrichtungen für die Kennzeichnung von Angeboten nach ihrer Eignung für Kinder und Jugendliche. Diese ermöglichen es, insbesondere Kinder und Jugendliche z.B. durch Filter vor illegalen oder jugendgefährdenden Inhalten im Netz zu schützen. „In diesem Zusammenhang ist die Eigenverantwortung der Nutzer und die Aufmerksamkeit der Erziehungsberechtigten gefragt“, betont Rohleder. Neben allgemeiner politischer und gesellschaftlicher Aufklärungsarbeit müsse daher auch die Medienkompetenz in den Elternhäusern gefördert werden. „Die gesellschaftliche Verantwortung der Wirtschaft endet nicht bei der Vermarktung neuer Technologien. Ebenso wenig endet die erzieherische Verantwortung der Eltern vor dem Computer.“ Die Wirtschaft bietet entsprechende Schutztechnologien an. Ihr wirkungsvoller Einsatz scheitert nicht selten daran, dass der technische Sachverstand von Kindern höher entwickelt ist als der ihrer Eltern.

BITKOM veranstaltet zu diesem Themenkomplex am 10. Juni 2002 in Berlin einen Workshop unter dem Titel „Neuer Jugendschutz für Neuen Medien“. Die Veranstaltung erörtert das Problem der Behandlung jugendbeeinträchtigender Inhalte im World Wide Web und stellt alternative Regulierungsmodelle in Form einer Selbstkontrolle der Wirtschaft sowie technische Lösungsansätze vor.

Bezirksregierung Düsseldorf auf dem falschen Weg

BITKOM warnt davor, dass nun vor dem Hintergrund der Erfurter Ereignisse staatliche Stellen vermehrt nach dem Vorbild der Bezirksregierung Düsseldorf gegen Internet-Zugangsvermittler in Deutschland vorgehen, um den Zugang zu ausländischen Internet-Angeboten sperren zu lassen. Die Bezirksregierung hatte gegen neunzig nordrhein-westfälische Internetzugangs-Anbieter Verfügungen erlassen, mit denen diese verpflichtet wurden, zwei Websites zu sperren, die in den USA betrieben werden. „Das ist juristisches Schattenboxen und bringt rein gar nichts“, gibt Rohleder zu bedenken. Sperrungsanordnungen sind nicht geeignet, den Zugang zu gesetzeswidrigen Inhalten tatsächlich zu verhindern. Die geforderten Sperren sind mit wenig technischem Wissen leicht zu umgehen. Kriminelle und jugendgefährdende Inhalte sind auch weiterhin aus dem Netz abrufbar. Zudem können die Inhalte bei Sperrung der Seite problemlos auf andere Server unter einer anderen Web-Adresse übertragen (gespiegelt) werden und sind dann in Sekunden wieder frei zugänglich. Aus Sicht von BITKOM ist das Vorgehen der Bezirksregierung auch juristisch fragwürdig und wegen der entstehenden Rechtsunsicherheit wirtschaftlich schädlich. Der Mediendienste-Staatsvertrag, auf den sich die Bezirksregierung beruft, ist auf diese Fälle nicht anwendbar, da es sich bei den individualisierten, interaktiven Angeboten im Internet nicht um Mediendienste, sondern um Teledienste handelt. Diese Abgrenzung darf nicht verwischt werden, da sonst erhebliche Rechtsunsicherheiten für Zugangsprovider in Deutschland entstünden. Gegen den Konfrontationskurs der Bezirksregierung ist bereits massiver Widerspruch aus Politik, Wirtschaft und von Vertretern der Internet-Community geäußert worden. Auch BITKOM fordert die Bezirksregierung auf, zu einem kooperativen Vorgehen zurückzukehren und gemeinsam mit der Wirtschaft nach Wegen für einen wirksamen Schutz vor jugendgefährdenden und illegalen Inhalten zu suchen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10 10117 Berlin Telefon: 030/275760 Telefax: 030/27576400

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