Pressemitteilung | Bitkom e.V.

BITKOM legt bei der EU-Kommission Beschwerde gegen Urheberabgaben auf PCs und Drucker ein

(München) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat bei der Wettbewerbskommission der EU Beschwerde gegen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften nach pauschalen Urheberrechtsabgaben auf PCs und Drucker eingelegt. BITKOM wehrt sich dagegen, dass die Verwertungsgesellschaften ihre Monopolstellung missbrauchen, indem sie ohne sachliche Rechtfertigung hohe Abgaben auf Geräte festlegen und einfordern. Dadurch entstünden willkürliche und ungerechtfertigte Belastungen, die den europäischen Wettbewerb verzerren.

BITKOM will mit der Beschwerde zum einen erreichen, dass die Kommission den Verwertungsgesellschaften untersagt, diese pauschalen Abgaben zu erheben. Zum anderen soll eine europaweit einheitliche Regelung gefunden werden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist „Es kann nicht sein, dass deutsche Unternehmen und Verbraucher als einzige in Europa für den Gebrauch von PCs und Druckern bezahlen müssen,“ betonte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM, am Donnerstag auf der Hightech-Messe Systems.

Nach BITKOM-Ansicht verstoßen die Verwertungsgesellschaften gegen Artikel 82 und 81 des EG-Vertrags. Nach Artikel 82 ist es marktbeherrschenden Unternehmen verboten, ihre Position missbräuchlich auszunutzen, wenn das dazu führen kann, dass der Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird. Artikel 81 verbietet Absprachen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen Markts behindern.

Konkret kritisiert BITKOM Folgendes:

- Es werden Abgaben auf Geräte erhoben, die gar nicht dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen im Sinne des § 53 des Urheberrechtsgesetzes vorzunehmen.

- Die Abgabenhöhe auf Computer und Drucker wird willkürlich und unangemessen hoch angesetzt.

- Die Abgabenhöhe wird nicht in einer transparenten und nachvollziehbaren Weise begründet.

- Die erhobenen Abgaben finden in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine Entsprechung und ziehen somit Wettbewerbsverzerrungen nach sich.

- Die Verwertungsgesellschaften treiben nicht von allen betroffenen Unternehmen Abgaben ein, so dass sich auch in Deutschland selbst Wettbewerbsverzerrungen ergeben.

Im Ergebnis müssen die deutschen Verbraucher einen höheren Preis für die Geräte zahlen als andere Käufer in anderen Ländern. Pro Starterpaket käme eine Mehrbelastung von 69,75 Euro (netto) auf sie zu.

Die Entscheidung von BITKOM, rechtliche Schritte auf EU-Ebene einzuleiten, fiel unabhängig von der aktuellen Novellierung des deutschen Urheberrechts. Der erste Teil des neuen Urheberrechts wurde im April 2003 verabschiedet und ist inzwischen in Kraft getreten. Die strittigen Punkte sind dort jedoch nicht geregelt. BITKOM unterstützt das Bundesjustizministerium bei dem Versuch, im zweiten Teil, dem so genannten 2. Korb, einen gerechten und fairen Interessensausgleich zwischen Urhebern, Verwertungsgesellschaften und Geräteherstellern herbeizuführen. Der Weg hierzu ist nach Meinung des BITKOM der Paradigmenwechsel weg von Pauschalabgaben hin zu individueller Vergütung, z.B. durch Systeme für das digitale Rechtemanagement.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: 030/275760, Telefax: 030/27576400

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