Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

BMWI-Eckpunkte zur Novellierung der Anreizregulierung für Verteilernetze / VKU: notwendiger Um- und Ausbau der Verteilernetze in Gefahr

(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich das Bekenntnis, die Anreizregulierung anzupassen, um den Herausforderungen gerecht zu werden, vor denen die deutschen Verteilnetzbetreiber stehen. "Nur umfassende Um- und Ausbaumaßnahmen können die Verteilnetze fit für die Herausforderungen der Energiewende machen, insbesondere für die Integration von erneuerbaren Energien", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Schon heute werden rund 97 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien über diese eingespeist. Reck: "Doch die Investitionsanreize für die Verteilnetze sind seit Jahren ungenügend. Das zentrale Problem ist hierbei der Zeitverzug bei der Anerkennung von Investitionen." Das ist besonders vor dem Hintergrund problematisch, dass die Investitionen möglichst bald erfolgen müssen, um die volkswirtschaftlichen Kosten gering zu halten.

Die nunmehr vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) vorgelegten Eckpunkte sind vor diesem Hintergrund mehr als enttäuschend. Reck: "Die zum Erweiterungsfaktor getroffenen Aussagen sind in keiner Weise hinreichend, um das Problem des Zeitverzuges angemessen und im Grundsatz zu lösen. Gleiches gilt für die Option, das Instrument der Investitionsmaßnahmen für ausgewählte Verteilnetzbetreiber zu öffnen. Beide Vorschläge erhöhen erheblich die Bürokratiekosten und die Komplexität des Systems." Das vorgeschlagene Investitionsmonitoring schafft nach Überzeugung des VKU nur zusätzliche Bürokratie - es besteht kein Erkenntnisdefizit bei der Wirkung des Regulierungsrahmens auf das Investitionsverhalten der Netzbetreiber.

Gleichzeitig enthält das Papier zahlreiche drastische Verschärfungen sowohl für kleinere Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren als auch beim Effizienzvergleich für Unternehmen im Regelverfahren. Reck: "Hier wird klar Strukturpolitik betrieben." Für die kleinen Unternehmen im vereinfachten Verfahren werden die Schwellenwerte abgesenkt, so dass zukünftig deutlich mehr Unternehmen den Bürokratieaufwand des Regelverfahrens meistern müssten. Dort sollen gleichzeitig die Bedingungen für den Effizienzvergleich deutlich verschärft werden. Die etablierte und sachgerechte Bestabrechnung soll durch einen Mittelwert ersetzt und kleinere Unternehmen durch die Annahme konstanter Skalenerträge zusätzlich benachteiligt werden. Besonders kritisch bewertet der VKU den Vorschlag aus dem Eckpunktepapier, dass der Bundesnetzagentur zukünftig freie Hand bei der Parameterwahl für den Effizienzvergleich gelassen werden soll.

Der VKU wirb seit langem mit einer klaren Position für eine sachgerechte Anpassung des Regulierungsrahmens: Das aus dem Kreis der Landesregulierer entwickelte Modell einer Investitionskostendifferenz (IKD) korrigiert den Zeitverzug als die entscheidende Schwachstelle der Anreizregulierung und behält dabei deren zentralen Elemente bei. Dieses Modell würde eine bessere Ausgewogenheit zwischen Investitions- und Effizienzanreizen herstellen, wohingegen der bisherige Regulierungsrahmen und das Regulierungshandeln sich zu einseitig auf die Senkung der Netzkosten fokussieren. Die Verteilnetzbetreiber haben im Falle notweniger Investitionen die Gewissheit, dass diese ohne Zeitverzug in der Erlösobergrenze berücksichtigt werden können. Diese müssen allerdings nach wie vor effizient durchgeführt werden, da am Ende jeder Regulierungsperiode der Effizienzvergleich als zentrales Element der Anreizregulierung liegt.

Reck: "Mit einem klaren Bekenntnis zur IKD wäre das nunmehr durch das BMWi vorgelegte Stückwerk obsolet, und wir könnten tatsächlich von einem modernen Investitionsrahmen für Verteilnetzbetreiber sprechen. Wenn es bei diesen Vorschlägen bleibt, sehen wir den notwendigen Um- und Ausbau der Verteilernetze und damit die Versorgungssicherheit in Gefahr!"

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(sy)

NEWS TEILEN: