Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

BREKO fordert "letzte Meile" für weniger als 7 Euro Monatsmiete / Call-by-Call im Ortsnetz darf nur unter fairen Bedingungen starten

(Bonn) - "Die Telekommunikation wird ihre Bedeutung als Standortfaktor, als Innovations- und Arbeitsplatzmotor durch die Einführung der Betreibervorauswahl im Ortsnetz verlieren, sofern die maßgeblichen Entgelte nicht an die neuen Herausforderungen angepasst werden." Der Präsident des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO), Udo Pauck, machte mit dieser Warnung am 27. März bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) deutlich, dass der anstehenden Entscheidung über die künftigen Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) noch mehr Bedeutung zukommt als in den vergangenen Jahren.

Die Anhörung der Beschlusskammer 4 hatte zum Ziel, die Parameter für die bevorstehende Einführung der Betreibervorauswahl im Ortsnetz, vereinfacht als Call-by-Call bezeichnet, zu erarbeiten. BREKO vertrat die Ansicht, dass es zu folgenschweren Wettbewerbsverzerrungen kommen würde, wenn neue Anbieter ohne eigenes Netz zu unangemessen niedrigen Kosten in diesen Markt einsteigen könnten. Der Verband verwies auf die Zusage des Gesetzgebers im Telekommunikationsgesetz, eine Entgeltregelung zu treffen, die andere Telekommunikationsgesellschaften nicht benachteiligt, die mit hohem Aufwand eigene Infrastruktur zur qualitativ hochwertigen Versorgung ihrer Kunden aufbauen.

"Es muss ein Entgeltgefüge festgelegt werden, das eine sinnvolle Abstufung gerade unter Investitionsschutzgesichtspunkten bereits getätigter Investitionen garantiert. Vorleistungsentgelte müssen so gestaffelt werden, dass jeder Anbieter auf Basis seines Geschäftsmodells Endkundenprodukte langfristig und gewinnbringend anbieten kann", forderte Pauck daher. Ein Citycarrier, der einen Großteil der Vorleistungen selber erbringe und damit eine eigene Wertschöpfungskette in Gang setze, müsse dies in Form deutlich niedrigerer Entgelte für die bei der Deutschen Telekom AG (DTAG) gemietete Teilnehmeranschlussleitung anerkannt bekommen.

Gleichzeitig müsse eine Erhöhung der Zusammenschaltungsgebühren für Ortsgespräche erfolgen. Mit einem einzigen Zusammenschaltungspunkt mit der Deutschen Telekom sei es nach heutigen Gegebenheiten einem Verbindungsnetzbetreiber möglich, z.B. in ganz Köln flächendeckend Ortsgespräche anzubieten. Der derzeit dafür kalkulierbare Kostenaufwand in Höhe von 125.000 Euro stehe in keinem Verhältnis zu den Infrastrukturleistungen in Höhe von rd. 18 Millionen Euro, die ein Teilnehmernetzbetreiber für die potentielle Versorgung jedes Kölners aufwenden müsse, so Pauck weiter. Hierbei sei nicht einmal die Investition in die hochmodernen Glasfasernetze berücksichtigt. Dies sei nur dadurch erklärlich, dass entweder die DTAG dem Verbindungsnetzbetreiber nicht alle Kostenbestandteile, die ihr entstehen, in Rechnung stelle, oder dass Entgelte, die ausschließlich den Teilnehmernetzbetreiber belasten, von der Regulierungsbehörde überhöht festgesetzt seien. "Die Reg TP hat die historische Chance, diese von ihr verursachte Wettbewerbsverzerrung mit den heutigen Verfahren zu beseitigen", erklärte Pauck. Der BREKO-Präsident forderte den Regulierer konkret auf, das TAL-Entgelt von derzeit 12,48 Euro auf weniger als 7 Euro abzusenken.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310, 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970, Telefax: 0228/2499972

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