Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.

BSB gibt neuen Ratgeber heraus / Baugrundstück - Baugrundrisiko - Erschließung

(Berlin) - Gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung Hannover e.V. (IfB) hat der Bauherren-Schutzbund e.V. einen neuen Ratgeber aufgelegt, der zu Baugrundstück, Baugrundrisiko und Erschließung entscheidende Schritte zur Vorbereitung eines erfolgreichen Neubaus erklärt.

Kaufinteressenten sollten sich intensiv mit der Beschaffenheit des Baugrundstücks - das meist von Bauträgern, Investoren und Kommunen vermarktet wird und seltener von privaten Eigentümern - beschäftigen. Art, Größe und Lage haben Einfluss darauf, ob das Gebäude zum Baukonzept passt und persönlichen Wünschen entspricht. Da sich Abweichungen oft nicht durch planerische oder bauliche Maßnahmen kompensieren lassen, sollten alle relevanten Details vor dem Kauf bekannt und baurechtlich geklärt sein.

Auch der Bebauungsplan ist wesentlich. Denn durch das Baugesetzbuch und die jeweilige Landesbauordnung haben Gemeinden die Planungshoheit. Aus den für jeden zugänglichen Bebauungsplänen lassen sich wichtige Fakten für das eigene Grundstück wie maximal bebaubare Fläche, Abstandsflächen, Geschossanzahl bis hin zu Fassadendetails ablesen. Oft kommt eine örtliche Gestaltungssatzung hinzu. Ohne gültigen Bebauungsplan wird nach § 34 Baugesetzbuch verfahren, dann ist eine kostenpflichtige Bauvoranfrage einzureichen.

Weiterhin gibt der Ratgeber Hinweise zur Erschließung des Grundstückes. Ist es unerschlossen, muss der technische, organisatorische und zeitliche Aufwand berücksichtigt werden, der oft mehrere tausend Euro betragen kann. Öffentliche Erschließung ist Aufgabe von Bund, Land und Gemeinden, sie umfasst alle baulichen Maßnahmen bis zur Grundstücksgrenze. Zur privaten Erschließung gehören alle nötigen Maßnahmen innerhalb des Grundstücks bis zum Hausanschluss. Zudem muss jedes Grundstück eine geeignete Zufahrt besitzen. Ist die Anbindung an das öffentliche Straßennetz nicht über das eigene Grundstück möglich, müssen Nachbarn Wegedienstbarkeiten gewähren.

Auch zur technischen Erschließung, zu der alle Ver- und Entsorgungsleitungen gehören, und den Erschließungskosten bietet der Ratgeber Informationen. So sind Kosten für die öffentliche Erschließung an die entsprechenden Kommunen, Versorgungsbetriebe und Netzbetreiber zu entrichten. Deren Höhe ist regional sehr unterschiedlich, beim Grundstückskauf können sie bereits im Kaufpreis enthalten sein. Private Erschließungskosten richten sich nach der Situation auf dem Grundstück.

Als wesentliche Voraussetzung für Grundstückskauf, Planung und Bau informiert der Ratgeber über Baugrunduntersuchungen. Diese Untersuchungen sollten im Bau- oder Kaufvertrag mit vereinbart werden. Zur Sicherheit lassen sich Baugrund- und Altlastenuntersuchung kombinieren. Kernbohrungen erlauben Aussagen über Tragfähigkeit und Wasserverhältnisse im Boden.

Daraus lassen sich Empfehlungen für Gründungen und Abdichtungen ableiten. So erhält der Kaufinteressent alle notwendigen Aussagen. Der Alteigentümer kommt seiner Verpflichtung nach, über Mängel und Altlasten zu informieren und diese zu beseitigen. Für Baugrundgutachten fallen in der Regel je nach Aufwand Kosten zwischen 500 Euro und 2.500 Euro an.

Der Ratgeber weist auch auf die so genannten Lastfälle hin. Diese beschreiben Einwirkungen des Wassers im Boden auf Bauteile und sind Grundlage für die Wahl der Baukonstruktion, der Baumaterialien und der Abdichtung. Dabei spielen Durchlässigkeit und Versickerungsfähigkeit des Bodens sowie der höchste jemals gemessene Grundwasserstand eine Rolle. Zusätzlich kann Grundwasser auf Beton- und Stahlaggressivität geprüft werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Fax: (030) 31507211

(sy)

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