Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

BStBK begrüßt EU-Kommissionsbeschluss: „Reverse Charge“ wäre der falsche Weg im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug

(Berlin) - Mit der Ablehnung des deutsch-österreichischen Vorstoßes zur Einführung eines generellen „Reverse-Charge-Verfahrens“ im Umsatzsteuerrecht geht die Europäische Kommission den richtigen Weg. Nach Auffassung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) weist das Verfahren, das die Steuerschuldnerschaft umkehrt, derzeit noch zahlreiche Schwachpunkte auf. Daher besteht die Gefahr, dass der von der Bundesregierung angestrebte Systemwechsel vor allem hohe Kosten und zusätzliche Bürokratie für die Unternehmen bedeutet, ohne – wie beabsichtigt – den Umsatzsteuerbetrug spürbar einzudämmen.

Die BStBK kritisiert am gegenwärtig diskutierten Modell vor allem das Fehlen einer wirksamen Vertrauensschutzregelung für die leistenden Unternehmen. Zudem liegt für das notwendige elektronische Bestätigungsverfahren noch keine zuverlässige Lösung vor. Zu praktischen Schwierigkeiten und neuen Betrugsmöglichkeiten führt auch die vorgesehene parallele Anwendung beider Systeme: „Reverse Charge“ soll bei Umsätzen ab 5.000 Euro gelten, unterhalb dieser Grenze soll es beim heutigen Verfahren bleiben.

Eine bessere Kooperation der Mitgliedstaaten und die Beseitigung der Vollzugsdefizite innerhalb des geltenden Systems sind daher beim Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug der erfolgversprechendere Weg.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Regine Kreitz, Leiterin, Presse und Kommunikation Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799

(sk)

NEWS TEILEN: