Pressemitteilung | Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) - Hauptgeschäftsstelle

BTGA-Info-Tag: Sichere Trinkwasserversorgung ohne Legionellengefahr

(Bonn) - Seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Dezember 2012 haben Gesundheitsämter in über 500 Fällen aufgrund von festgestellter Legionellenkontamination das Duschen untersagt. Die Legionellengefahr lässt sich vermeiden, indem Trinkwasser-Installationen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, installiert und betrieben werden und die geltenden Hygienevorschriften befolgt werden. Nähere Informationen über die daraus hervorgehenden Pflichten erfahren Anlagenbauer, Planer und Betreiber auf der ganztägigen Informationsveranstaltung "Novellierung der Trinkwasserverordnung", die der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. am 17. Juni 2014 in Frankfurt am Main anbietet.

Die Veranstaltung befasst sich auch mit dem Thema "Gefährdungsanalyse". Diese ist laut novellierter Trinkwasserverordnung durchzuführen, wenn der technische Maßnahmenwert von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) je 100 ml Wasser überschritten wird. Eine Gefährdungsanalyse kann auch ein Mittel sein, um mögliche Schwachstellen in der Trinkwasser-Installation zu analysieren.

Teilnehmer erhalten umfassende Informationen zu den geänderten Anforderungen für Legionellenuntersuchungen bei Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit. Neben wesentlichen Grundsätzen und Rechtspflichten der Trinkwasserverordnung werden die wichtigsten Änderungen im Bereich der Trinkwasser-Normung vorgestellt, die sich aus der Zurückziehung der DIN 1988 ergeben haben.

Referenten der Veranstaltung sind Prof. Dr.-Ing. Franz-Peter Schmickler (FH Münster), B. Eng. Christoph Kleine (BTGA-Fördermitglied Oventrop GmbH & Co. KG), Tobias Dittmar, Justiziar des BTGA, und Dipl.-Ing. M. Eng Stefan Tuschy, Technischer Referent des BTGA.

Rund 200 Personen haben bereits an der vom BTGA seit 2012 angebotenen Informationsveranstaltung "Novellierung der Trinkwasserverordnung" teilgenommen.

Unterlagen und Anmeldeformulare zum Veranstaltungstermin am 17. Juni 2014 in Düsseldorf stehen online bereit (www.btga.de/fachbereich-technik/aktuelle-themen/1262.php) und sind auf Anfrage in der Geschäftsstelle des BTGA erhältlich (Nelly Engels, E-Mail: engels@btga.de, Tel.: 0228/94917-22). Anmeldeschluss ist der 20. Mai 2014.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) Harald Talarczyk, Referent, Wirtschaft und Öffentlichkeitsarbeit Hinter Hoben 149, 53129 Bonn Telefon: (0228) 94917-0, Fax: (0228) 94917-17

(cl)

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