Pressemitteilung |

BVDW begrüßt das Safe-Harbour-Urteil des Europäischen Gerichtshofes

(Düsseldorf) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), die Entscheidung der EU-Kommission über die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus in den USA (Safe Harbour) für ungültig zu erklären. Das Urteil bietet die Chance, einen tatsächlich wettbewerbsfähigen und europäisch einheitlichen Regulierungsrahmen zu schaffen, der sowohl die Interessen der betroffenen Unternehmen aber auch die der Nutzer stärkt.

"In der bisherigen Form stand dieses Abkommen im krassen Widerspruch zum europäischen Verständnis eines angemessenen Datenschutzlevels. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist ein elementarer Schritt in Richtung globaler Rahmenbedingungen, die der in einer sich digitalisierenden Wirtschaft stetig zunehmenden Relevanz von Daten gerecht werden. Wir benötigen zudem auch eine für alle Beteiligten bindende Garantie, dass rechtmäßig und auf Grundlage staatlicher Abkommen erlangte Daten nicht herausgeben werden", erklärt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr.

Als wesentlichen Grund für seine Entscheidung führt das Gericht aus, dass Regelungen des Safe-Harbor-Abkommens zwar für amerikanische Unternehmen gelten, die sich ihr unterwerfen, nicht aber für die Behörden der Vereinigten Staaten. Für diese hätten die Erfordernisse der nationalen Sicherheit, des öffentlichen Interesses und der Durchführung von Gesetzen der Vereinigten Staaten stets Vorrang. Mit der Folge, dass die amerikanischen Unternehmen ohne jede Einschränkung verpflichtet sind, die Safe-Harbour-Regeln in solchen Fällen außer Acht zu lassen und entsprechenden behördlichen Auskunftsersuchen nachzukommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) Nadja Elias, Pressesprecherin Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf Telefon: (0211) 600456-0, Fax: (0211) 600456-33

(cl)

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