Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Bankenverband zu der am 3. Juli 2015 in Kraft tretenden Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie / Massenberg: Ein Meilenstein für mehr Sicherheit

(Berlin) - "Mit der Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einem sicheren und stabilen europäischen Finanzmarkt gesetzt", erklärt Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes. "Alle EU-Länder sind nun verpflichtet, bankenfinanzierte Einlagensicherungsfonds aufzubauen, die im Entschädigungsfall Bankeneinlagen bis zu 100.000 Euro für jeden Kunden garantieren."

"Das nun in Kraft tretende Gesetz bietet den Kunden viele Vorteile und wird von den privaten Banken ausdrücklich begrüßt", so Massenberg. Es sei allerdings bedauernswert, dass der Gesetzgeber die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) nur auf ihre Entschädigungsfunktion begrenze. Mit einer in der Richtlinie vorgesehenen Mandatserweiterung hätte die EdB auch die Möglichkeit gehabt, im Krisenfall vorbeugend tätig zu werden. Diese Möglichkeit wurde den institutsbezogenen Sicherungssystemen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Gesetz zugestanden.

Eine Absage erteilt Massenberg den jüngsten Vorschlägen von EU-Kommissionspräsident Juncker für ein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem. "Die Bundesregierung hat bereits deutlich gemacht, dass ein solches System zum derzeitigen Zeitpunkt verfrüht wäre. Diese Einschätzung teilt auch der Bankenverband."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Fax: (030) 16631399

(rf)

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