Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Basiskonto muss für finanziell schwache Verbraucher bezahlbar sein

(Berlin) - Im Finanzausschuss findet heute eine Anhörung zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie statt. Die vorgesehenen Regelungen werden zu maßgeblichen Verbesserungen für Verbraucher führen. Ein Meilenstein ist der Anspruch auf Einrichtung eines Basiskontos für kontolose Verbraucher und solche, die ein bestehendes Konto nicht mehr nutzen können.

"Der Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Funktionen und damit der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ist die Voraussetzung, um am modernen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können", sagt Christina Buchmüller, Referentin im Team Finanzmarkt des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Bezahlbarkeit des Basiskontos sicherstellen

Allerdings wurde bislang versäumt, die Bezahlbarkeit des Basiskontos für finanziell schwache Verbraucher sicherzustellen. Der Gesetzentwurf sieht nur vor, dass das Entgelt "angemessen" sein muss beziehungsweise die "marktüblichen Entgelte" berücksichtigt werden sollen.

Es gibt jedoch keinen Markt für Konten von finanziell schwachen Verbrauchern. Strategie der Kreditinstitute ist es seit vielen Jahren, die Kontoentgelte für Guthabenkonten derart zu erhöhen, dass sie dadurch viele Verbraucher zur Kündigung bewegen. Diese Praxis würde durch die unbestimmten Rechtsbegriffe "angemessen" und "marktüblich" zementiert.

Auch die Rechtsprechung zu den "P-Konto-Entgelten" zeigt, dass die Bezahlbarkeit von Girokonten für wirtschaftlich schwache Verbraucher nicht sichergestellt ist, solange es hierfür keine klare gesetzliche Definition gibt. Wird dies im weiteren Gesetzgebungsprozess nicht gelingen, so wird die Teilhabe aller Bürger am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht verwirklicht werden können.

Der europäische Gesetzgeber hat eine Zehntagesfrist vom Antrag bis zur tatsächlichen Eröffnung des Kontos vorgegeben. Im Hinblick auf diese Frist besteht im deutschen Entwurf ein eklatanter Widerspruch: An einer Stelle des Gesetzes muss das Basiskonto innerhalb von zehn Tagen lediglich "angeboten" werden, an anderer Stelle soll es jedoch innerhalb von zehn Tagen "eröffnet" sein. "Im Gesetz sollte eindeutig formuliert sein, dass das Konto innerhalb von zehn Tagen eröffnet werden muss. Verbraucher benötigen zeitnah ein Basiskonto, da sie sich oft in einer akuten finanziellen Notlage befinden", so Buchmüller.

Online-Banking nur optional vorgesehen

Der vzbv begrüßt, dass im vorliegenden Entwurf die Funktionen des Basiskontos definiert werden. Hierbei fehlt jedoch die Nutzung von Online-Banking, welches der deutsche Gesetzgeber bisher nur optional vorsieht. "Zur modernen wirtschaftlichen Leben gehört die Möglichkeit des Online-Bankings selbstverständlich dazu und sollte auch Basiskontoinhabern zur Verfügung stehen", sagt Christina Buchmüller.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(dw)

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