Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Baugewerbe: Keine Privatisierung der Bundesautobahnen durch die Hintertür

(Berlin) - "Der Referentenentwurf zur Änderung des Grundgesetzes sieht vor, dass sowohl die Bundesautobahnen als auch die Bundesfernstraßen unveräußerliches Eigentum des Bundes bleiben. Eine funktionale Privatisierung der Gesellschaft ist damit gleichwohl nicht ausgeschlossen. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf in diesem Punkt ab." Dieses erklärte heute der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein.

Loewenstein weiter: "Im Gegenteil, nach der Begründung zum Gesetz zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich Private am Netzausbau und -erhalt beteiligen können. Wie der Bundesrechnungshof in seinem jüngsten Gutachten vom 30. November zu Organisationsformen und Finanzierungsvarianten der Bundesfernstraßen bewerten auch wir eine materielle oder funktionale Privatisierung der Bundesstraßen als nicht zielführend. Diese Privatisierungsformen müssen grundgesetzlich ausgeschlossen werden."

Diese Auffassung wird auch durch ein aktuelles Gutachten "Verhindert der Vorschlag der Bundesregierung vom 24.11.2016 zur Neufassung des Art. 90 GG eine Privatisierung der Bundesautobahnen?" von Prof. Dr. Georg Hermes, Dr. Holger Weiß und Prof. Dr. Thorsten Beckers vom 6. Dezember 2016 bestätigt, das der ZDB kurzfristig in Auftrag gegeben hatte.

Loewenstein warnte vor einer schleichenden Privatisierung: "Ansonsten drohen französische Verhältnisse. Erfahrungen aus Frankreich zeigen, dass solche Renditemodelle über steigende Belastungen zu Lasten der Autobahnnutzer - also der Steuer- und Mautzahler - gehen, und zu gravierenden Marktkonzentrationen sowie zur Ausschaltung von Transparenz und Wettbewerb führen können. Die Umsetzung der drei ÖPP- Staffeln mit einer jeweiligen Betreibungsdauer über 30 Jahre führt zu einer organisatorischen Zerstückelung des BAB-Netzes. Wir lehnen daher den verstärkten Einsatz von ÖPP bei der Entwicklung der Infrastruktur ab."

Nach Bekanntwerden der vorgesehenen Änderungen des Referentenentwurfes zu Art. 90 GG ist vielfach geäußert worden, dass eine Privatisierung der Bundesautobahnen grundgesetzlich ausgeschlossen sei. In dem vom mittelständischen Baugewerbe beauftragten Gutachten wird jedoch aufgezeigt, dass die in Art.90 GG enthaltenen Privatisierungsschranken äußerst unzureichend sind. Funktionale Privatisierungen nach dem ÖPP-Ansatz, die sich auf ganze Teilnetze beziehen, werden nicht unterbunden.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) Pressestelle Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: (030) 203140, Fax: (030) 20314419

(dw)

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