Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Baugewerbe: Licht und Schatten beim gerade verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

(Berlin) - "Wir haben den Bundesfinanzminister von Anfang an in der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung unterstützt; daher haben wir auch seinen Vorstoß begrüßt, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die informationstechnologische Ausstattung der FKS zu verbessern und wirkungsvoller auszugestalten. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist der Gesetzgeber nun einen ersten kleinen Schritt in diese Richtung gegangen." Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, den Beschluss des Deutschen Bundestages.

Pakleppa weiter: "Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind und bleiben das Krebsgeschwür auf dem deutschen Baumarkt. Insbesondere die Kohorten Scheinselbständiger setzen mit ihren Dumping-Preisen die heimischen Bauunternehmen mit ihren Beschäftigten unter Druck. Dieses zu unterbinden, ist und bleibt Aufgabe des Staates."

Daher begrüßt das deutsche Baugewerbe den Vorschlag, den Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder für die Einhaltung handwerks- und gewerberechtlicher Bestimmungen eigene Prüfungsrechte einzuräumen.

"Insbesondere die Kommunen müssen bei Anhaltspunkten für Verstöße gegen die Handwerksordnung und die Gewerbeordnung größere Verantwortung übernehmen. Das ist auch die notwendige Konsequenz aus der neuen Gewerbeanzeigeverordnung, von deren schneller und flächendeckender Umsetzung wir uns vor allem eine wirkungsvolle Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit versprechen."

Ein zweiter Punkt wird von uns zwar ausdrücklich begrüßt, dass nämlich der Zoll Verstöße selbst im Ermittlungsverfahren verfolgen darf. "Das darf aber nicht dazu führen, dass sich die Kontrolltätigkeit der Zollverwaltung auf die Verfolgung von Formalverstößen verlagert. Denn die von uns im Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe ausdrücklich begrüßte neue Strategie hin zu risikoorientierten Prüfungen, die gerade erste positive Wirkungen entfaltet, darf nicht schon jetzt in Frage gestellt werden." So Pakleppa abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) Dr. Ilona K. Klein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: (030) 203140, Fax: (030) 20314419

(wl)

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