Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Baugewerbe warnt: Der 15. Oktober: ein schwarzer Tag fĂŒr die deutsche Bauwirtschaft! / Alleinige CE-Kennzeichnung von Bauprodukten fĂŒhrt zu Unsicherheit fĂŒr Planer, Bauunternehmen und Bauherren

(Berlin) - "Mit den Änderungen der technischen Regeln fĂŒr Bauprodukte durch Änderung der Bauregelliste wird das bewĂ€hrte Ü-Zeichen fĂŒr Bauprodukte zum 15. Oktober 2016 wegfallen, da ein Ersatz zwischenzeitlich nicht geschaffen worden ist. Das Nachsehen haben Bauherren, Bauunternehmer und Planer, die mit einer völlig unzureichende CE-Kennzeichnung zurecht kommen mĂŒssen." Dieses erklĂ€rte der HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, heute in Berlin. "Nun droht erhebliche Unsicherheit. Denn die geplanten Neuregelungen weisen viele LĂŒcken auf. Bis heute ist nicht geklĂ€rt, wie die BauproduktenqualitĂ€t im Einzelfall nachzuweisen ist."

Zum Hintergrund:
Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat 2014 betont, dass Deutschland mit drei nationalen Zusatzregelungen fĂŒr europĂ€isch harmonisierte Bauprodukte gegen die seinerzeitige EG-Bauproduktenrichtlinie verstoßen habe. Der EuGH hat in seiner UrteilsbegrĂŒndung der Bundesregierung vorgehalten, sich nicht mit den notwenigen formalen Beschwerdeverfahren nach der EG-Bauproduktenrichtlinie gegen die mangelhaften europĂ€ischen Regelungen zur Wehr gesetzt zu haben, und deshalb in den nationalen Zusatzregelungen eine Vertragsverletzung gesehen.

Eine Anpassung des deutschen Bauordnungsrechtes mit der Novellierung der Musterbauordnung (MBO) ist im Gange und die Notifizierung in BrĂŒssel ist erfolgt. Eine weiterfĂŒhrende Verwaltungsvorschrift (VV TB), die die Anwendbarkeit von Bauprodukten regelt, ist ebenfalls zur Notifizierung in BrĂŒssel, aber noch nicht bestĂ€tigt worden. Mit einer Umsetzung noch in diesem Jahr ist nicht zu rechnen.

Diesem Ablauf zum Trotz hat das Deutsche Institut fĂŒr Bautechnik vorsorglich die Grundlage fĂŒr die Anwendbarkeit von Bauprodukten nach harmonisierten europĂ€ischen Normen zum 15.10.2016 geĂ€ndert, was zu einem Wegfall des bewĂ€hrten Ü-Zeichens fĂŒr viele Bauprodukte gefĂŒhrt hat. U. a. werden die bisherigen Anforderungen fĂŒr Zemente mit besonderen Eigenschaften, Fertigteile aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton nach harmonisierten Produktnormen fĂŒr tragende Zwecke, Keramikklinker oder auch statisch beanspruchte Hohl- oder Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften gestrichen, so dass diese Produkte nur noch das CE-Kennzeichen tragen. Derartige Bauprodukte beeinflussen die Statik von GebĂ€uden, den Brandschutz sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz gefĂ€hrden, so dass das derzeitige Niveau der Sicherheit und UmweltvertrĂ€glichkeit von Bauwerken in Deutschland nicht mehr zu halten sein dĂŒrfte.

Ohne entsprechende Regelungen zu Bauproduktstandards mĂŒssen die Produkteigenschaften fĂŒr jedes Bauteil einzeln ermittelt werden, was das Bauen erheblich verteuert. Regelungen, wer dies ausfĂŒhren darf und auf welcher PrĂŒfgrundlage, fehlen zurzeit ebenfalls vollstĂ€ndig.

"Es ist unverantwortlich, seit fast hundert Jahren gut funktionierende Regelungen ohne adĂ€quaten Ersatz außer Kraft zu setzen. Wir fordern Bund und LĂ€nder auf, die notwendigen rechtlichen Schritte fĂŒr eine schnelle Korrektur der mangelhaften europĂ€ischen Bauproduktnormen zu ergreifen. Wir brauchen umgehend Klarheit, wie ab kommender Woche Bauprodukte vertragssicher eingebaut werden können. Das gilt insbesondere fĂŒr laufende Bauvorhaben Die Bauaufsicht der LĂ€nder muss sich dringend auf ein einheitliches Vorgehen einigen. Die Bauminister von Bund und LĂ€ndern, die am 20. Oktober zusammen kommen, mĂŒssen dem Thema höchste PrioritĂ€t beimessen. " ErklĂ€rte Pakleppa abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) Dr. Ilona K. Klein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: (030) 203140, Fax: (030) 20314419

(wl)

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